25. Februar 2014

Fremde Verlockung

Der Detailhändler Coop liegt mir weder direkt am Weg, noch besonders am Herzen. Auch mit dem Konkurrenten Migros verbindet mich nicht grosse Liebe, sondern eher Macht der Gewohnheit. Diese sowie praktische Gründe haben dazu geführt, dass wir heute weit gehend alles bei Migros kaufen. Selbst Produkte, die uns anderswo besser gefallen würden.
 
Wenn ich ab und zu trotzdem zu Coop gehe, dann so wie heute weil Migros ein bestimmtes Produkt wie einen Steamer-Entkalker gar nicht im Sortiment hat. Eigentlich verstehe ich die Angebots-Politik von Migros nicht ganz. Einerseits haben immer mehr Konsumenten einen Steamer in der Küche. Und andererseits besteht beim Fremdgehen immer die Gefahr, dass man neue Verlockungen schätzen lernt. Ich jedenfalls hatte heute an der Kasse von Coop ein Vielfaches dessen liegen lassen, was der bei Migros vermisste Entkalker kostete.

12. Februar 2014

Wortreiches Schweigen

Es gibt kaum etwas unlustigeres, als stapelweise Gerichtsurteile durchzusehen. Aber das gehört nun einmal zum Job des Berichterstatters, auch wenn er im Unruhestand ist. Ab und zu allerdings trifft der Suchende in der Wüste der Ernsthaftigkeit auch auf einen Tropfen Humor. So erging es mir heute, als ich zum zwölfzigtausendsten Mal las, dass in einer Beschwerde klar und detailliert dargelegt werden muss, inwiefern verfassungsmässige Rechte verletzt worden sind. Dann fährt das Bundesgericht wörtlich fort: «Dies unterlässt der Beschwerdeführer – zwar wortreich – in Bezug auf die Frage, inwiefern die von der Vorinstanz verfügte Gerichtsgebühren willkürlich sein soll.»

30. Dezember 2013

Anonyme Harrys


Das Bundesgericht hat im November über einen Streit um die Marke «Harry Popper» geurteilt, die von einem Kondom-Hersteller für sein Produkt eingetragen worden war. Damit war der Inhaber der Rechte an «Harry Potter» nicht einverstanden. Und vom Tisch ist der Streit auch nach dem Urteil aus Lausanne noch nicht. Dafür ist die Welt um einen grossen Lacher reicher. Das höchste Schweizer Gericht brachte es nämlich fertig, in dem auf Internet aufgeschalteten Urteilstext die Namen beider Harrys abzudecken (Urteil 4A_224/2013). Der Zauberer wurde wurde zum schlichten S. und das Kondom zu einem schnöden Z. Und ganz im Dunkeln bleibt wohl für immer, wer von beiden so dringend auf Schutz durch Anonymität angewiesen war.

29. Dezember 2013

Verflixte 3

Jahre mit der Endzahl 3 hatten in meiner beruflichen Laufbahn eine besondere Bedeutung. Im Jahre 1993 wurde am Bundesgericht erwogen, mir die Akkreditierung als Journalist zu entziehen, weil ich mit einer gewissen Hartnäckigkeit kritisierte, dass in zwei Gerichtskammern Grundsatzurteile immer wieder von bloss drei Richtern gefällt wurden, obwohl das Gesetz dafür eine Fünferbesetzung vorschreibt. Im Jahre 2003 wurde ich von einem erzürnten Richter öffentlich angespuckt. Und im Jahre 2013 schliesslich schickte mich die NZZ in Frühpension.

Geschadet hat mir am Ende keiner der drei Vorfälle. Ein Verfahren zum Entzug der Akkreditierung wurde seinerzeit gar nicht eingeleitet. Vielmehr endete das Ganze damit, dass seither alle Abteilungen des Bundesgerichts ihre Grundsatzentscheide zu fünft fällen. Die Spuckerei war zwar unappetitlich und zog vorübergehend einen unangenehmen öffentlichen Rummel um meine Person nach sich. Leidtragender war aber letztlich der spuckende Richter, der sein Amt abgeben musste. Und dieses Jahr fiel es mir zwar schon sehr schwer, die tägliche Berichterstattung aus dem Bundesgericht einzustellen. Inzwischen geniesse ich es aber durchaus, mich die ganze Woche über auf meine Kolumne in der NZZ am Sonntag konzentrieren zu können und daneben weiterhin, wenn auch nicht tagesaktuell für die Juristenzeitung, die Hauseigentümerzeitung und vermutlich ab nächstem Jahr auch für den Jusletter über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu berichten. Ich schliesse also auch mit dem Jahr 2013 versöhnlich ab und wünsche allen Lesern der Kalenderblätter alles Gute für 2014 !

21. Dezember 2013

Folgen und Entfolgen

Ich folge auf Twitter nicht allen Leuten, die mir folgen. Aus dem ganz einfachen Grund, weil man sinnvollerweise nicht beliebig vielen Leuten folgen kann. Ich habe für mich die Grenze bei tausend gezogen und längst erreicht. Damit ich trotzdem auch neue Twitterer kennen lernen kann, muss ab und zu etwas Raum geschaffen werden. Da gibt es zum einen jene, die entweder mich masslos ärgern oder sich über mich masslos ärgern. Da schafft Blockieren Platz für einen Neuen. Die Entfolgung aus statistischen Gründen riskiert bei mir, wer mehr als sechs Monate keinen Tweet mehr absetzt. Und zu guter Letzt gibt es da noch dieses Unfollow-Gedöns. Das sind Dienste, die dem Twitterer regelmässig anzeigen, wie viele neue Follower dazu gekommen sind, und wie viele ihn entfolgt haben. Solche Informationen können durchaus von Interesse sein für den Betroffenen. Wer die Statistik aber an alle Follower gehen lässt und sie damit auch mir in die Timeline spült, schafft darin Platz für andere, weil ich ihn entfolge, sobald mir eine solche automatisierte Statistik-Meldung in die Augen sticht.

15. Dezember 2013

Ein tolles Duo

 
 
Zum gestrigen Startschuss für die grosse Koalition in Deutschland habe ich die obige Fotomontage erstellt und auf Twitter gepostet. Das tolle Duo löste viel Echo aus, und der Tweet wurde bisher gegen hundert mal retweetet. Auch erhielt ich Komplimente für den gelungenen kreativen Akt. Diese Blumen muss ich allerdings arg zerzausen. Zwei Köpfe so durcheinander zu bringen ist alles andere als ein Kunststück. Mit der App FaxceSwitch gelingt das jedem in wenigen Minuten. Die Version für Android ist hier zu finden. Das Ding soll aber auch für iPhone und iPad erhältlich sein.