Jahre mit der Endzahl 3 hatten in meiner beruflichen Laufbahn eine besondere Bedeutung. Im Jahre 1993 wurde am Bundesgericht erwogen, mir die Akkreditierung als Journalist zu entziehen, weil ich mit einer gewissen Hartnäckigkeit kritisierte, dass in zwei Gerichtskammern Grundsatzurteile immer wieder von bloss drei Richtern gefällt wurden, obwohl das Gesetz dafür eine Fünferbesetzung vorschreibt. Im Jahre 2003 wurde ich von einem erzürnten Richter öffentlich angespuckt. Und im Jahre 2013 schliesslich schickte mich die NZZ in Frühpension.
Geschadet hat mir am Ende keiner der drei Vorfälle. Ein Verfahren zum Entzug der Akkreditierung wurde seinerzeit gar nicht eingeleitet. Vielmehr endete das Ganze damit, dass seither alle Abteilungen des Bundesgerichts ihre Grundsatzentscheide zu fünft fällen. Die Spuckerei war zwar unappetitlich und zog vorübergehend einen unangenehmen öffentlichen Rummel um meine Person nach sich. Leidtragender war aber letztlich der spuckende Richter, der sein Amt abgeben musste. Und dieses Jahr fiel es mir zwar schon sehr schwer, die tägliche Berichterstattung aus dem Bundesgericht einzustellen. Inzwischen geniesse ich es aber durchaus, mich die ganze Woche über auf meine Kolumne in der NZZ am Sonntag konzentrieren zu können und daneben weiterhin, wenn auch nicht tagesaktuell für die Juristenzeitung, die Hauseigentümerzeitung und vermutlich ab nächstem Jahr auch für den Jusletter über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu berichten. Ich schliesse also auch mit dem Jahr 2013 versöhnlich ab und wünsche allen Lesern der Kalenderblätter alles Gute für 2014 !
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