Es gibt kaum etwas unlustigeres, als stapelweise Gerichtsurteile durchzusehen. Aber das gehört nun einmal zum Job des Berichterstatters, auch wenn er im Unruhestand ist. Ab und zu allerdings trifft der Suchende in der Wüste der Ernsthaftigkeit auch auf einen Tropfen Humor. So erging es mir heute, als ich zum zwölfzigtausendsten Mal las, dass in einer Beschwerde klar und detailliert dargelegt werden muss, inwiefern verfassungsmässige Rechte verletzt worden sind. Dann fährt das Bundesgericht wörtlich fort: «Dies unterlässt der Beschwerdeführer – zwar wortreich – in Bezug auf die Frage, inwiefern die von der Vorinstanz verfügte Gerichtsgebühren willkürlich sein soll.»
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