29. April 2010

Irrläufer in Bellinzona



Wäre es nicht so heiss und so anstrengend gewesen, hätte ich mich vielleicht totgelacht heute in Bellinzona. Habe ich mich doch zusammen mit dem Bundesgerichtskorrespondenten der Schweizerischen Depeschenagentur auf dem Weg zwischen dem Bahnhof und dem uns bestens bekannten Sitz des Bundesstrafgerichts verlaufen. Ein Glück nur, dass der dritte Kollege aus der Deutschschweiz nicht kommen konnte. Er wäre mit dem Auto angereist und hätte sich köstlich amüsiert über die zwei Bahn fahrenden Irrläufer.


Nachdem weder Googles Maps noch irgendwelche Passanten uns zu helfen vermochten, kam der rettende Tipp vom Roten Kreuz, das in der Umgebung des Gerichts einen Secondhand-Shop betreibt. So kamen wir denn eine Viertelstunde zu spät doch noch an im Saal, in den das Bundesstrafgericht seine akkreditierte Journaille geladen hatte. Und es hat sich gelohnt, denn die neue Führung des erst seit 2004 bestehenden Gerichts scheint gewillt und bereits auf bestem Weg, gute Beziehungen zu Presse und Öffentlichkeit aufzubauen. Das kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, nachdem in diesem Bereich während der ersten Jahre so ziemlich alles schief gelaufen war.
fel.

28. April 2010

Feine Logik



Gemäss den neuesten Vorschlägen des Schweizer Bundesrats sollen Boni in Höhe von über zwei Millionen Franken künftig nicht mehr als Personalaufwand steuerlich in Abzug gebracht werden können, sondern als Gewinnverteilung betrachtet und vom Unternehmen versteuert werden müssen. Das Vorhaben segelt auf der Woge der Empörung gegen abzockende Manager, doch dürften kurzsichtige Politiker einmal mehr den Sack hauen statt den Esel, den sie meinen.


Ein Bonus muss schon heute ganz zu Recht von der Person versteuert werden, die ihn erhält oder meinetwegen abzockt. Die nun vorgeschlagene zusätzliche fiskalische Belastung jedoch zahlt nicht der Manager als Empfänger des Bonus, sondern das Unternehmen. Zur Kasse gebeten werden also nicht die verhassten Abzocker, sondern die Aktionäre. Und Aktionäre sind wir alle, zumindest wenn wir als Arbeitnehmer oder Rentner einer Pensionskasse angehören. War da nicht früher einmal von Rentenklau die Rede gewesen?
fel.  

22. April 2010

Es werde gedruckt!



Dass Richter nicht twittern ist an dieser Stelle schon früher vermerkt worden (Kalenderblatt vom 4. März 2010). Und dass sie der Informatik gegenüber ganz allgemein mehrheitlich skeptisch eingestellt sind, dürfte gerichtsnotorisch sein. Das erste Faxgerät im Schweizer Bundesgericht stand nicht in der Kanzlei, sondern im Pressezimmer. Und zumindest bis vor kurzer Zeit noch gab es Richter, die sich damit brüsteten, dass sie ihre elektronische Post nicht zur Kenntnis nehmen.


Dieser Tage nun war der Presse zu entnehmen, dass richterliche IT-Phobie in Deutschland offenbar nicht minder gut gedeiht. Obwohl ein Gesetz seit drei Jahren die elektronische Führung der Handelsregister vorsieht, erstritt sich ein Amtsrichter aus Bochum das Recht, weiterhin auf Papier zu arbeiten. Nicht einmal selbst auszudrucken braucht er seine Akten. Von ihm zu verlangen, eigenhändig mit der Maus den Druck-Befehl auszulösen, verletze die richterliche Unabhängigkeit, befand der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Hamm. Und wörtlich (laut faz.net): «Die Zulässigkeit, der Richterschaft eine neue Technik zur Verfügung zu stellen, führt nicht dazu, dass der Richter auch ausnahmslos verpflichtet ist, diese Technik tatsächlich zur Anwendung zu bringen.» Mit dieser Begründung könnte ein Richter wohl auch darauf bestehen, dass Boten zu ihm entsandt werden, weil er die Technik des Telefonierens nicht zur Anwendung bringen will...
fel.

20. April 2010

Die Wagenburg



Das Bundesgericht ist in Lausanne, das weiss jedes Kind. Nicht alle Kinder aber wissen, dass das höchste Schweizer Gericht auch einen Standort in Luzern hat, wo die beiden Sozialrechtlichen Abteilungen ihrer Ämter walten. Die etwas eigentümliche Konstellation ist die Folge einer per 1. Januar 2007 erfolgten Fusion zwischen dem ursprünglichen Bundesgericht und dem früheren Eidgenössischen Versicherungsgericht.

Eine Fusion, die in Lausanne einhellig abgelehnt wurde, weil nie eine echte Zusammenführung der beiden Gerichte vorgesehen war. Eine Fusion, die von Luzern aus aber emsig betrieben und schliesslich auch durchgesetzt werden konnte, weil politisches Lobbying noch nie die Stärke derer in Lausanne war. Eine Fusion schliesslich, die nicht nur wegen der räumlichen Trennung, sondern vor allem auch in den Köpfen nie richtig stattgefunden hat.

Die unterschiedlichen Mentalitäten nimmt auch wahr, wer als Journalist aus den beiden Gerichten berichtet, die heute nur noch eines sein sollten. Das fing schon im Jahre 1981 an, als ich mich als Berichterstatter akkreditieren lassen wollte. Was in Lausanne problemlose Routine war, scheiterte in Luzern zunächst an schroffem Njet. Soweit das Gericht eine Information der Öffentlichkeit überhaupt für tunlich hielt, verfasste damals ein Gerichtsschreiber eine Meldung, die dann von der Schweizerischen Depeschenagentur geflissentlich landesweit verbreitet wurde. Sehr lange vermochte das Gericht allerdings halbwegs verfassungskonforme Zustände nicht mehr aufzuhalten. Doch auch heute noch betritt der Journalist eine Wagenburg, wenn er denn überhaupt eingelassen wird für die Berichterstattung. Er wird gefilzt und durchleuchtet wie am Flughafen und darf sich danach argwöhnisch überwacht nur auf geradem Weg in den Gerichtssaal und wieder zurück bewegen. Schwer zu ertragen für eine Journaille, die am Hauptsitz in Lausanne dank eigenem Badge formlos Zutritt hat und sich im Palais zwischen Arbeitsplatz, Gerichtssälen und Cafeteria frei bewegen kann. Indes sind auch in Luzern Anzeichen der Aufweichung auszumachen: Seit geraumer Zeit wird wenigstens nicht mehr demonstrativ sichtbar in eine Liste eingetragen, welcher Journalist wann eine Beratung oder Verhandlung verfolgt hat.

fel.

PS: Zur Ehrenrettung Luzerns sei angemerkt, dass die dort lebenden Menschen alles andere als verschlossen sind und denn auch keiner der zehn Richter in der Wagenburg Luzerner ist.

17. April 2010

Matinales Multitasking



Wer keine Zeit hat, macht etwas falsch, sagte ein längst aus dem Amt geschiedener Richter jeweilen, wenn seine Kollegen über Überlastung klagten. Seither versuche ich, nichts falsch zu machen. Bereits unmittelbar nach dem Aufstehen verrichte ich zum Zeitgewinn drei Dinge gleichzeitig: Mit der rechten Hand absolviere ich alle drei Programme der elektrischen Zahnbürste. In der linken Hand halte ich das Smartphone, um die neuesten eMails und Tweets zu lesen. Und die dritte Aktivität? Muss ja irgendwo sitzen im Badezimmer. Dieses matinale Multitasking trimmt meinen ganzen Tag auf Effizienz. Ich staune immer wieder, wie viele Dinge sich während einer langweiligen Sitzung oder beim Reisen in der Bahn gleichzeitig erledigen lassen. Eines ist allerdings tabu: Beim Kochen lasse ich das Telefon klingeln, seit mein verbranntes Huhn den Feueralarm ausgelöst hat. Punkt.

15. April 2010

Kohlhaasenjagd



Da standen diese Woche zwei leibhaftige Bundesrichter selber vor Gericht. In Bellinzona vor dem erstinstanzlichen Bundesstrafgericht. Nicht als Angeklagte natürlich, sondern als Zeugen, und irgendwie auch als Ankläger. Angeklagt war einer, der an Kleists Kohlhaas erinnert. Der sich wie dieser aus einer Art Gerechtigkeitswahn mit Justiz und Obrigkeit quer legte, dabei das Gesetz brach und dafür hinter Schloss und Riegel kam.

Weil er in seinem Kampf auch zwei Bundesrichter beschimpft, zum Rücktritt aufgefordert und ganz übel belästigt hatte, klagte die Bundesanwaltschaft Michael Kohlhaas wegen Nötigung an und verlangte, dass ihm eine zusätzliche Freiheitsstrafe von hundert Tagen aufgebrummt werde. Doch der Haas entging seinen Jägern, zumindest vor erster Instanz in Bellinzona: Das Bundesstrafgericht sprach ihn gestern von Schuld und Strafe frei. Eine Blamage für die zwei Richter, die mit mehr Augenmass und weniger Aufgeregtheit zu vermeiden gewesen wäre.

Wird die ganze Sache nun auch noch ans höchste Gericht weiter gezogen, droht dem Fehlschuss ein Rohrkrepierer zu folgen. Denn die nächste Runde in Lausanne würde für die zwei Bundesrichter keineswegs zum vorweg gewonnen Heimspiel. Entweder bestätigt das Bundesgericht den Freispruch für Kohlhaas und verdoppelt so die Blamage der Justiz. Oder aber es findet ein Haar in der Suppe aus Bellinzona und manövriert sich damit unvermeidlich in die Rolle des schlechten Verlierers und Richters in eigener Sache.

Fazit: Man soll nicht mit Kanonen auf auf Haasen schiessen. Oder waren das Spaatzen?
fel.

PS: Doch auch Kohlhaas selbst hat in diesem Spiel ein Eigengoal geschossen: Rücktrittsforderungen, und seien sie noch so berechtigt, verstärken bei Richtern die Ausdauer im Amt.

14. April 2010

Tierbordell





Was ist ein Tierheim? Ein Heim für Tiere, da dürfte kein Zweifel bestehen. Doch was ist ein Tierbordell? Ein Bordell für Tiere? Der Gedanke ging mir kurz durch den Kopf, als ich den mir neuen Begriff unlängst las. Immerhin gibt es nicht nur Friedhöfe und Pedicure für die verwöhnten Lieblinge, sondern einen Twitterclienten für Hunde und iPhone-Applikationen für Katzen. Also warum eigentlich kein Bordell für den sexuell unterforderten Kater oder die erotisch nicht ausgefüllte Hündin? Als ich indes weiter las, sah ich, dass das Wort im Zusammenhang mit der Wiedereinführung des Verbots von Sex mit Tieren in Deutschland Erwähnung fand. Da wurde mir klar, dass das Tierbordell nicht der Schöpfung dient, sondern einmal mehr deren selbst ernannten Krone Mensch.

Die der deutschen Sprache eigene Möglichkeit der Wortverbindungen kann in der Tat zu Verwirrung führen. Eine Wasserleiche liegt im Wasser, aber suchen Sie dort einmal einen Wasserkopf! In der Schokomilch gibt es Schokolade aber in der Ziegenmilch keine Ziegen. Und im Frauenhaus leben Frauen, aber auf Frauenparkplätzen stehen Autos. Frauenparkplätze heissen nur so, weil sie etwas grösser dimensioniert sind, damit das Parkieren leichter fällt... 
fel.

PS: Schliesslich gibt es noch drehbare Wortverbindungen wie Justizskandal und Skandaljustiz. Und verursacht Letztere einen Vorletzteren, dann heisst das wohl Justizskandaljustiz...

10. April 2010

Marschbefehl aus Strassburg



Die Schweizer Armee sucht zurzeit Beschäftigungsmöglichkeiten für elf Soldaten, die als solche gar nicht taugen. Nach bisherigem Recht sind sie aus gesundheitlichen Gründen von der Militärdienst-Pflicht befreit und müssen stattdessen eine nach Einkommen bemessene Ersatzatzabgabe leisten. Das aber wertet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässige Diskriminierung und verlangt, dass die Schweizer Armee auch Männer aufnimmt, die für den Militärdienst nicht tauglich sind (http://bit.ly/cwqfKJ).


Die Richter in Strassburg haben im vergangenen Jahrhundert mit ihrer Rechtsprechung für Europa einen einheitlichen Menschenrechts-Standard geschaffen, dessen Wert nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Seit einigen Jahren indes scheint der Blick fürs Ganze eher getrübt, und es werden an Details Exempel statuiert, welche die Staaten des Europarats zu oft unsinnigen Anpassungen zwingen. Dabei werden im besten Fall bestehende Ungleichheiten durch andere ersetzt, ohne dass dadurch unter dem Strich auch nur ein Gramm an menschenrechtlichem Gehalt gewonnen würde.


Minima non curat praetor, sagten die alten Römer, um deutlich zu machen, dass der Richter sich nicht um Kleinigkeiten schert. Das gilt sicher nicht für den erstinstanzlichen Richter, der sich durchaus auch um Kleinigkeiten kümmern darf und muss. Verfassungsrichter aber, und vor allem die Hüter der Europäischen Menschenrechtskonvention sollten die Finger von minima lassen. Das Bundesgericht sei nicht oberster Strassenbauer der Nation, sagte einmal ein Richter, als es um den Anschluss eines Dorfes ans Schweizer Autobahnnetz ging. Es handelte sich um eben das Dorf, in dem ich wohne und täglich die Folgen des fehlenden Vollanschlusses spüre. Aus heutiger Sicht hatte das Bundesgericht damals eine Fehlplanung abgesegnet. Dennoch war es richtig, dass die höchsten Richter Zurückhaltung übten und sich nicht zu Strassenplanern degradieren liessen.
fel.


PS: Mir ist klar, dass der Kopf dem Richter Zurückhaltung nur beliebt machen kann, solange nicht der Bauch ihn dazu drängt, sich doch in den Niederungen des täglichen Kleinkrams zu verirren.

8. April 2010

Der Richter ist kein Schreiner



Das Kalenderblatt vom 7. April 2010 über ungesunden Menschenverstand hat verschiedentlich die Frage aufgeworfen, warum denn ein Richters die Arbeit an einem Fall nach seiner Pensionierung nicht noch zu Ende führen darf. In der Tat wäre wohl kaum etwas dagegen einzuwenden, wenn ein Schreiner einen angefangenen Schrank im Ruhestand fertig baut. Doch ein Richter schreinert keine Schränke. Er schlichtet Streitigkeiten, und sein Entscheid ist für alle verbindlich, solange das Urteil nicht von einem höheren Richter umgestossen wird. Diese Macht erhalten die Richter durch Wahl oder Ernennung, und ihre Amtsgewalt endet mit Ablauf der Amtszeit, durch Rücktritt oder Tod. Danach können sie schustern, was immer sie wollen, aber keine Urteile mehr fällen.


In der vermeintlich guten alten Zeit hatten die für einen Fall zuständigen Richter das Dossier studiert, sich zusammen gesetzt, den Lösungsvorschlag des Referenten diskutiert und anschliessend über das Urteil abgestimmt. Da lag es auf der Hand, dass einer nur mitreden und mitbestimmen konnte, wenn er noch im Amt war. Heute geht das meist anders: Ein Urteilsentwurf geht rundum, und wenn alle ihr Einverständnis vermerkt haben, steht der Zirkulations-Entscheid. Welches Datum er trägt, hängt von Spielregeln oder Usanzen ab. Es kann der Zeitpunkt sein, an dem der letzte Richter seine Zustimmung vermerkte, oder das Datum der Unterzeichnung oder gar der Versandtag. Das ändert aber nichts daran, dass der Urteilsspruch ein einheitlicher Akt von Richtern ist, die im fraglichen Zeitpunkt in Amt und Würden stehen. Das hat der Präsident zu gewährleisten, indem er das Verfahren so leitet, dass das Urteil zustande kommt, bevor einer der beteiligten Richter aus dem Amt scheidet. Andernfalls muss er einen nicht mehr amtierenden Kollegen durch einen anderen ersetzen.
fel.


PS: Kurz nach dem Prozess gegen die frühere Bundesrätin Elisabeth Kopp lief die Amtszeit eines der beteiligten Bundesrichter aus, was indes nur wenige Leute wussten. Das politisch hochbrisante Verfahren hätte aufgrund gewollter oder ungewollter Verzögerung platzen können.

7. April 2010

Ungesunder Menschenverstand



Dass ein Richter nach Ablauf seiner Amtszeit nicht mehr richten darf, erscheint mit gesundem Menschenverstand betrachtet selbstverständlich. Ist es aber offensichtlich nicht überall. In Basel-Stadt jedenfalls scheint der Menschenverstand anders zu ticken: Am 4. Januar 2010 fällte das Appellationsgericht ein Urteil, an dem zwei Richter mitwirkten, die bereits Ende des Vorjahres aus dem Amt geschieden waren.


Selbstverständlich hat das Bundesgericht das fragliche Urteil wegen Verletzung des Anspruchs auf ordentliche Besetzung des Gerichts aufgehoben. Leider liess sich dabei das höchste Gericht die Gelegenheit nicht entgehen, seinerseits unfassbaren Mangel an gesundem Menschenverstand zu manifestieren. Zum Nachweis, dass die fraglichen beiden «Richter» nicht mehr im Amt sind, werden im Urteil aus Lausanne alle zurzeit amtierenden Mitglieder des Basler Appellationsgerichts aufgelistet, allerdings nur in anonymisierter (!!!) Form. Als ob es etwas Öffentlicheres geben könnte als die demokratisch gewählten Inhaber öffentlicher Ämter...
fel.


PS: Die nachfolgenden beiden Links führen zu den wahren Namen der vom Bundesgericht anonymisierten Mitglieder des Basler Appellationsgerichts


http://www.appellationsgericht.bs.ch/ag-praesidien.htm
http://www.appellationsgericht.bs.ch/ag-mitglieder.htm











1. April 2010

Nachösterlicher Papierhaufen



Wer sich regelmässig auf der Webseite des Bundesgerichts die neu frei geschalteten Urteile ansieht, sollte sich am kommenden Dienstag warm anziehen und genug Zeit nehmen: Es sind weit über hundert Entscheide, die am 6. April 2010 um 12.00 Uhr zum Abruf bereit stehen werden. Zu dieser aussergewöhnlichen Flutwelle kommt es aus zwei Gründen: Zum einen wird auch in der Justiz gerne vor der Osterpause noch möglichst viel erledigt, und zum anderen werden die regulär für eine Veröffentlichung am Karfreitag und am Ostermontag anstehenden Urteile alle auf den Dienstag geschoben.


Das ist die positive Folge einer seit Jahren sehr professionell ausgestalteten Veröffentlichungspraxis. Langjährige Beobachter erinnern sich an andere Zeiten. So wurde einmal ein international mit grosser Spannung erwarteter Rechtshilfeentscheid über die Aushändigung von Despotengeldern auf Schweizer Bankkonten mit Sperrfrist Karfreitagmittag veröffentlicht...
fel.

PS: Soll keiner mehr sagen, früher sei alles besser gewesen!