23. Mai 2012

Anklagender Gerichtshof?

Bei einer Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in der vom Bundesrat nun in Vernehmlassung geschickten Form, riskiere die Schweiz, in einzelnen Fällen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt zu werden, schreibt 20 Minuten Online. Das ist natürlich Blödsinn, denn der Gerichtshof in Strassburg klagt niemanden an. Möglich wäre, dass sich ein Betroffener darüber beschwert, dass seine Ausschaffung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse. Und dass der Gerichtshof diese Meinung teilt und feststellt, dass die Schweiz ein Menschenrecht verletzt hat. Was eigentlich viel schwerer wiegt als eine Anklage, von der man im Übrigen freigesprochen werden könnte. Aber natürlich nur halb so grimmig tönt.

2 Kommentare:

  1. Dein "Einspruch" scheint mir insofern nicht ganz vollständig, als Art. 33 EMRK die Möglichkeit einer Staatenbeschwerde vorsieht, die der "Staatengemeinschaft Europas eine Wächterfunktion hinsichtlich der Einhaltung des europäischen Menschenrechtsschutzes" zuweist (Grabenwarter/Pabel, EMRK, § 10 N. 1). Die Schweiz könnte somit "angeklagt" werden... ;-)

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  2. ...richtig, aber nicht vom Gerichtshof !

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