Dass sich die Justiz mit neuen Medien eher schwer tut, ist unübersehbar. Selbst privat haben nur sehr wenige ihrer Vertreter Erfahrungen mit Facebook oder Twitter, wie ich unlängst an der Richterakademie feststellen musste. Dazu kommt, das aktives
Twittern einzelner Richter nicht völlig unproblematisch ist (iudex non twitteret), wiewohl der Abt von Einsiedeln seit über einem Jahr den Tatbeweis erbringt, dass auch ein Würdenträger sich in Häppchen von 140 Zeichen standesgemäss ausdrücken kann. Doch selbst wenn aktives Twittern für einen Richter per se als unzulässig erachtet würde, dürften die Köpfe nicht einfach in den Sand gesteckt werden.
Justiz ist inzwischen ein gewichtiges Thema auf Twitter und Facebook. Zum einen sind immer mehr Anwälte präsent und berichten unter anderem über ihre Erfahrungen bei Gericht. Sodann schlägt nicht anders als im realen Leben die wachsende Verrechtlichung der Gesellschaft durch. Als Verantwortungsträger in einem Gericht wüsste ich gerne, was sich da regt, und bin daher überrascht, wie wenig die Justiz in der Schweiz davon wahrnimmt. Passives Beobachten wäre ebenso unabdingbar wie unproblematisch. Und neue Medien für die Verbreitung von Pressemitteilungen oder Urteilstexten zu verwenden, wie es deutsche Gerichte bereits flächendeckend tun, könnte in keiner Weise schaden.
Ein erster Schritt ist jetzt beim Bundesverwaltungsgericht gemacht worden, wo der für die Medien verantwortliche Andrea Arcidiacono als @ArcidiaconoAndy auf Twitter zugestiegen ist. Ich freue mich darüber und wünsche ihm viel Spass, viel Erfolg und möglichst keine Vorgesetzten, die ihn behindern.
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