13. Juli 2010

Türe zu



Dass das Bundesgericht bisweilen die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit der Urteilsberatungen durch eine eigenwillige Terminplanung zu unterlaufen versucht, wurde schon im Kalenderblatt vom 21. Juni 2010 vermeldet. Dass das auch viel einfacher geht, bewies die Strafrechtliche Abteilung des höchsten Gerichts heute Morgen. Ihre Sitzung war auf 09.30 Uhr angesetzt, doch bereits fünf Minuten früher schloss man die Türe und begann mit der Beratung. Die überpünktlich schon zwei Minuten vor Sitzungsbeginn eingetroffenen Journalisten wurden vor der Saaltür stehen gelassen. Ein Versehen kann ausgeschlossen werden, denn die Abwesenheit der Presse war durchaus bemerkt und diskutiert worden im Saal. Vermisst allerdings wurde sie offenbar nicht, die Journaille, wie eine unmissverständliche Reaktion des Präsidenten deutlich gemacht haben soll...
fel.



1 Kommentar:

  1. "Dass das Bundesgericht bisweilen die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit der Urteilsberatungen durch eine eigenwillige Terminplanung zu unterlaufen versucht"

    Es bleibt albern. Haben all die anderen Gerichte, die an dem Tag verhandelt haben, auch die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit durch eine eigenwillige Terminplanung zu unterlaufen versucht?

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