21. Juni 2010

Kalenderdurcheinander



In diesem Jahr verbleiben noch gut 130 Arbeitstage. Dennoch schafft es das Bundesgericht nicht, die drei einzigen zurzeit angesetzten öffentlichen Urteilsberatungen irgendwie vernünftig auf diese über 130 Arbeitstage zu verteilen. Zwei der drei Sitzungen finden am 7. Juli statt. Zwar nicht präzis zur gleichen Urzeit, aber eine in Lausanne und eine im 250 Kilometer entfernten Luzern.


Damit wird die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit der Urteilsberatung faktisch eingeschränkt. Denn ohne erheblichen logistischen Aufwand, viel Stress und etwas Glück ist es einem Bürger nicht möglich, beiden Veranstaltungen beizuwohnen. Der Grund dafür ist schwer auszumachen. Weder gibt es so viele Sitzungen, dass Terminkollisionen unvermeidlich und damit hinzunehmen wären. Und dass der Grundsatz der Öffentlichkeit bewusst unterlaufen wird, soll dem höchsten Gericht nicht unterstellt werden. Als mögliche Erklärungen verbleiben: Mängel in der Organisation oder ungenügende Präsenz der Richter. Gegen die erste Vermutung spricht, dass die beiden Termine auf der Webseite geschickt so placiert wurden, dass die Überschneidung nicht offensichtlich wird. Oder ist das nur darauf zurückzuführen, dass der hauseigene Informatikdienst auch den Kalender nicht beherrscht?
fel.

2 Kommentare:

  1. Ich glaube das ist einigen gar nicht so ganz bewusst und ist wohl eher auf mangelnde Kommunikation zurück zu führen...

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  2. Wäre jetzt interessant zu wissen, ob Anonym spekuliert oder über Insiderwissen verfügt! ;•)

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