9. Juli 2010

(Ab)schreiber



Juristerei ist eine sehr ernste Sache, vor allem, wenn sie in Rechtsprechung ausartet. Dennoch vermag auch letztere bisweilen zu allgemeiner Erheiterung beizutragen. So lese ich in einem neuen Urteil des Schweizer Bundesgerichts zur Begründung, warum der Beschwerdeführer nicht Suizid begangen haben kann, er «habe eine super Freundin und erst kürzlich ein neues Sofa bestellt». Letzteres hat er vermutlich bei Möbel Pfister bestellt, aber wo zum Teufel konnte der eine super Freundin ordern? In einem gleichzeitig auf mein Pult gelangten Entscheid wird eine Schlägerei, die zu schweren Kopfverletzungen führte, als Techtelmechtel bezeichnet. Ich zweifelte zunächst an meiner Sprachkompetenz, doch auch laut Duden steht Techtelmechtel für Liebelei und Flirt.


Das habe halt schon im Entscheid der Vorinstanz so gestanden, meint der Verantwortliche in solchen Fällen stereotyp und macht sich damit vom Schreiber zum Abschreiber. In der Tat kann Abschreiben bisweilen Rechtssicherheit schaffen. Unbelastet von eigener Reflexion allerdings auch Heiterkeit.
fel.

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