1. Juli 2013

Moses und Leuenberger

Eigentümliche Kunden hat sie bisweilen schon, die Justiz. Da gelangte doch eine Bürgerin an das Zürcher Obergericht und meinte vorsorglich, sie reiche kein Rechtsmittel ein, da ihre Beschwerde «nie Ihren  Anforderungen  entsprechen» werde. Das Obergericht eröffnete denn in der Folge auch gar kein Verfahren und legte die Eingabe ab. Wie kaum anders zu erwarten, rief die Betroffene das Bundesgericht an, das indes auf ihre Beschwerde nicht eintrat. Warum das Vorgehen des Zürcher Obergerichts gegen Recht verstosse, sei der Eingabe nicht zu entnehmen, meint das höchste Schweizer Gericht, «da darin nur das Buch Mose und ein Buch von Altbundesrat Leuenberger zitiert werden». Eine sehr hohe Meinung scheint das Bundesgericht weder von Altbundesräten noch von echten biblischen Figuren zu haben...

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