Nachdem ich in einem der letzten Kalenderblätter das Thema Kleidung im Bundesgericht aufgegriffen hatte (Schwarz oder Schlips), war in der heutigen trauten Runde bei Eröffnung der Cafeteria vom Gegenteil die Rede. Von der Nacktheit und ihren Vorzügen oder Nachteilen. Um genau zu sein: vom Nacktwandern. Und das natürlich nicht ohne tieferen Grund, denn die Frage ob der Kanton Appenzell Ausserrhoden Menschen bestrafen darf, die unverhüllt wandern, wird das höchste Gericht noch in diesem Jahr entscheiden. Und das gibt zu reden. Gescheites und Irrelevantes. Auf die öffentliche Beratung des delikaten Themas darf man gespannt sein.
PS für Leser ausserhalb der Schweiz: Födle heisst Hinterteil, und blott steht für nackt.
Und das in einer Region, die das Wort "Hoden" bereits im Namen trägt...
AntwortenLöschenLachgekringelte Grüße aus dem Nachbarlande
vom wandklex Ingrid.
Der ist gut! Hoffe, der Aspekt des äusseren Hodens wird in die Beratung des Urteils einfliessen...
AntwortenLöschenAufgrund des Kantonsnamens "Ausserrhoden" könnte es zu einer differenzierten Entscheidung kommen, wonach das Nacktwandern nur für Frauen (eben "Ausserrhoden") für zulässig erachtet wird.
AntwortenLöschenMal ehrlich, muss sowas vor das Bundesgericht? Wie sind den da die Instanzenwege?
Aber so werden immerhin Kalenderblätter geboren:-) Und das Schyzerdeutsch ist wieder einmal schön, "Födle" hatte ich schon vorher mal bei Dir gelernt :-)
Der Instanzenweg geht so: Erstinstanzlich hat eine Einzelrichterin den nackten Wanderer von der Anklage des «unanständigen Benehmens» freigesprochen. In zweiter kantonaler Instanz wurde er zu einer Busse verurteilt, und diese focht er beim Bundesgericht an.
AntwortenLöschenMich stören in freier Wildbahn ganz andere Erscheinungen als ein vereinzelter Nacktwanderer. Ich kenne die Diskussion aus Deutschland aus einem Fall, in dem jemand nackt Fahrrad fahren wollte. Auch das hat hohe Wellen geschlagen.
AntwortenLöschenIch kenne den Fall nun nicht, aber wenn es ein "Einzeltäter" ist, der gelegentlich oder von mir aus auch regelmäßig nackt Wandern geht, vielleicht in der Natur, wo er ebenfalls wiederum nur vereinzelt Menschen begegnet und wenn er mich ansonsten in Ruhe lässt, finde ich da wenig bei.
Die halbstarken Typen in den Fussgängerzonen, in deren Kultur es offenbar normal ist, in der Öffentlichkeit alle 3 Minuten auszuspucken, oder Menschen, die ihre Zigarettenkippen überall hin und rauswerfen, finde ich da unanständiger.
Aber wenn Nacktwandern nun gegen das Recht verstösst, muss dem natürlich abgeholfen werden :-)
Stimme dir zu, insbesondere, was Spucken und Kippenlassen anbelangt. Und wenn ich mir anschaue, wie gewisse Menschen - zumal Touristen - an stark belebten Orten «angezogen» sind, frage ich mich, ob das anständiger ist als ein Wanderer abseits der Zivilisation, der nur Schuhe und Rucksack und vielleicht noch einen Hut trägt. Ästhetischer ist es kaum je...
AntwortenLöschenSchön, dass wir uns einig sind und ich die Sache nicht alleine so sehe. Ich habe übrigens mal ein Interview mit dem erwähnten Nacktvelopedianer gesehen und das schien mir ein ganz vernünftiger Mensch zu sein, kein Querulant, keiner, dem es ums Prinzip ging, sondern dem hat das Nacktradfahren einfach viel bedeutet und er wollte dieses Glücksgefühl, z.B. der Fahrtwind auf dem nackten Körper, wie er meinte, nicht ohne weiteres aufgeben. Ich konnte seine Auffassung dazu gut nachvollziehen. Er hatte sich auch bereits "Alternativen" ausgedacht und ist bspw. in der Dunkelheit gefahren.
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