18. Mai 2011

Kohlhaasenjagd II

Die Kohlhaasenjagd, von der im Kalenderblatt vom 15. April 2010 die Rede war, hat nicht mit dem Abschuss des Gejagten geendet. Dieser steht vielmehr, wie unschwer vorauszusehen war, definitiv als Gewinner da und kann seinen Jägern - der Bundesanwaltschaft und zwei Bundesrichtern - eine Nase drehen.

Er erinnert an Michael Kohlhaas, der Angeklagte in dieser Geschichte, weil er sich wie dieser aus einer Art Gerechtigkeitswahn mit Justiz und Obrigkeit quer legte, dabei das Gesetz brach und dafür hinter Schloss und Riegel kam. In seinem Kampf beschimpfte und belästigte er auch zwei Bundesrichter, wurde deshalb von der Bundesanwaltschaft zusätzlich wegen Nötigung angeklagt, aber vom Bundesstrafgericht in Bellinzona freigesprochen. Doch der erstinstanzliche Kanonenschuss am Spatz vorbei genügte seinen Häschern nicht. Sie zogen die Causa ans höchste Gericht in Lausanne weiter, obwohl dort einzig und allein der Kohlhaas gewinnen konnte. Entweder als definitiv Freigesprochener oder aber in seiner bewährten Märtyrerrolle als Opfer der Justiz. Es kam nun zum Freispruch und damit zur grossen Blamage für seine Gegner. 

Dass die Bundesanwaltschaft sich regelmässig verrennt, daran haben wir uns gewöhnt. Dass Bundesrichter so leicht die Contenance verlieren und sich auf solche Spiele einlassen, ist dagegen gewöhnungsbedürftig.


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