16. März 2011

Verdoppelte Grenzwerte

Zum Schutze der Menschen vor schädlichen Einwirkungen werden Grenzwerte der zulässigen Belastung definiert, so auch für die höchstens erlaubte radioaktive Strahlung. In Japan hat heute die Regierung laut Presseberichten die maximal zulässige Strahlenbelastung für Mitarbeiter in Atomanlagen mehr als verdoppelt. Der Grund dafür liegt auf der Hand, und er wurde
vom Ministerium für Arbeitsgesundheit auch eingeräumt: Anders lässt sich eine weitere Verschlimmerung der Lage im Atomkraftwerk Fukushima Eins nicht mehr verhindern.

Da werden also Belastungsgrenzwerte definiert und jahrelang peinlich genau eingehalten, solange es keine Probleme gibt. Und kommt es einmal zu massiv erhöhter Strahlung, werden die eigens für solche Situationen definierten Grenzwerte einfach erhöht. Das erscheint menschenverachtend, denn die Strahlenresistenz der Menschen lässt sich nicht per Regierungsdekret erhöhen. Wenn allerdings ohne diese Massnahme alles ausser Kontrolle gerät in den Reaktoren, so dass zehntausende oder noch mehr Menschen einer noch viel grösseren Strahlung ausgesetzt würden, bestand kaum mehr Spielraum. Die Gesundheit weniger gegen die Gesundheit vieler abwägen zu müssen, ist für eine rechtsstaatliche Regierung eine Art GAU. Zum grundrechtlichen Super-GAU käme es, wenn staatliche Autorität Menschenleben gegen Menschenleben abzuwägen hätte. Eine Situation, die es laut verschiedenen staatsrechtlichen Doktrinen gar nicht geben darf. Ob allerdings die entfesselten atomaren Gewalten, die es nach menschlichem Ermessen ebenfalls nicht geben dürfte, sich an staatsrechtlichen Doktrinen orientieren werden, bleibt ungewiss.

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