15. Februar 2011

Verfassungswidriger Plural

Laut Verfassung gibt es in der Schweiz ein, und nur ein Bundesgericht. Wie Regierung und Parlament ist es Verfassungsorgan des Bundes und amtet als «oberste rechtsprechende Behörde» (Art. 188 der Bundesverfassung). Daneben gibt es «weitere richterliche Behörden des Bundes» (Art. 191 der Bundesverfassung), die auf Gesetzesebene etwas irreführend Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht und Bundespatentgericht genannt werden. Die Bezeichnung Bundes...gerichte erweckt den falschen Eindruck, es handle sich
ebenfalls um oberste Gerichte des Bundes. In Tat und Wahrheit sind es wie kantonale Gerichte bloss Vorinstanzen des Bundesgerichts, was immer wieder verkannt wird (NZZ vom 19. September 2008).


Die Sprache der Verfassung ist klar. Sie spricht von einem Bundesgericht. Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht und Bundespatentgericht werden in der Verfassung überhaupt nicht erwähnt. Der Plural Bundesgerichte ist daher in der Schweiz schlicht verfassungswidrig. Was sich auch die Bundesverwaltung merken sollte, auf deren Webseite erstaunlicherweise von den Bundesgerichten die Rede ist.

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