21. Februar 2011

Fragen

Es gibt Gerichtsurteile, die erscheinen derart unsinnig, dass man sich fragt, ob überhaupt alle mitwirkenden Richter sie gelesen haben. Die Frage liegt im Falle des Schweizerischen Bundesgerichtes wegen der Mehrsprachigkeit umso näher.
Denn auf der Ebene der vorgehaltenen Hände gilt in Lausanne auf Mon Repos als gesichert, dass aus sprachlichen Gründen nicht alle Urteilsentwürfe von allen beteiligten Richtern gleich intensiv gelesen werden.

Dass dagegen ein in der Sprache Goethes abgefasster Urteilsentwurf von den deutschsprachigen Richtern und ein solcher in der Sprache Molières von den francophonen Richtern gründlich studiert wird, müsste selbstverständlich sein. Ist es aber vielleicht doch nicht. Wenn nämlich ein französisch abgefasstes Urteil einen so groben orthografischen Fehler enthält, dass er einem deutschsprachigen Leser in die Augen springt, stellen sich Fragen. Zumal wenn der gleiche Fehler gleich drei Mal vorkommt. Und erst Recht, wenn auch der Inhalt des Urteils Kopfschütteln weckt.

Konkret geht es um ein Urteil, mit dem das Bundesgericht Schwarzfahrern in der Schweiz einen Freipass ausstellt. Dabei geht es um Fahrkarten, die selbst entwertet werden müssen. Soi-même (selbst) wird dabei drei Mal hintereinander als «soit-même» geschrieben. Dass es keine Autokorrektur gegen Fehler in der Rechtsprechung gibt, befürchte ich schon lange. Hier hat aber auch die Korrekturhilfe für korrektes Französisch versagt, sofern sie denn eingesetzt worden ist.

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