16. September 2010

Arglose Kuh

Da wurde unlängst über den Prozess gegen einen Bauern berichtet, der wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war, nachdem seine Kuh eine wandernde Frau in den Rücken gestossen und verletzt hatte. Die nächste Instanz hob den Schuldspruch dann aber wieder auf. Die Kuh habe offensichtlich spielen wollen, weshalb der Bauer keine Veranlassung gehabt habe, sie wegzusperren. Soweit tönt der Bericht aus dem Gerichtssaal durchaus plausibel. Was indes der gedacht hat, der darüber den Titel «Kuh hat Wanderin nicht absichtlich verletzt» setzte, bleibt rätselhaft.

Weil die Kuh nicht absichtlich handelte, kann der Bauer nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden. Oder böte da einmal mehr der Eventualvorsatz einen eleganten Ausweg?

3 Kommentare:

  1. bessere journalisten böten den weitaus elegantesten weg. auswege werden nur von miesen schurnis beschritten (und weiterverbreitet). aber henusode.

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  2. Ich sehe da eher eine mittelbare Täterschaft.... Im Übrigen: Ist da sicher, dass für die Fahndung das Bild der Kuh und nicht jenes ihres Vaters verwendet wurde ?

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  3. Zumal der Vater mit Sicherheit gar keine Kuh war!

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