11. August 2010

Türe zu

Morgen Donnerstag wird das Bundesgericht in Lausanne fünfzehn neue Urteile veröffentlichen. In drei Verfahren werden die Beschwerden abgewiesen. In zwölf Fällen tritt das Bundesgericht überhaupt nicht auf die Sache ein. Das Zahlenverhältnis ist sicher nicht repräsentativ für das ganze Jahr. Das Resultat der Stichprobe ist indes symptomatisch, zumindest für den Standort Lausanne, wo die Tür den Rechtsuchenden auch statistisch nachweisbar zunehmend aus formaljuristischen Gründen verschlossen bleibt.


Faktisch hat das Bundesgericht damit weit gehend ein Annahmeverfahren eingeführt, wie es Gesetzgeber und Volk wohl nie akzeptiert hätten. Wo dem Richter eine Suppe nicht schmeckt, findet er zumeist ein formales Haar darin, um sie wegschütten zu können. Und wo der Richter einmal Hand anlegen will, sucht er ebenso eifrig nach Wegen, um trotz formellen Mängel auf die Sache eintreten zu können. Man kann das gut finden oder schlecht finden. Stattfinden tut es allemal.

2 Kommentare:

  1. Wenn ich allerdings an den "Anwalt" denke, an den ein Verwandter von mir geraten ist und dann diese Zahlen lese, dann beginne ich mich ernsthaft zu fragen, ob wir nicht bei den Anwälten ein Qualitätsproblem haben...

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  2. @Anonymus:

    Wo lag denn das Problem?

    Naturgemäss sind die meisten Anwälte durchschnittlich begabt, wie in jedem Beruf – glücklich, wenn man ein bezahlbares Talent entdeckt hat, unglücklich, wenn man an eine Niete gelangt ist …

    Leider ist es schwierig, die Leistungen von Spezialisten zu beurteilen. Ich frage mich z.B. bei Ärzten regelmässig, wo all die Nieten aus dem Studium danach arbeiten.

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