29. Juni 2010

Kleinkriminalität auf zwei Rädern



Es entspricht vielleicht nicht ganz dem Zeitgeist, aber mit bald 60 Lenzen darf man ein wenig altmodisch sein: Ich versuche mich an geltendes Recht zu halten, und das auch auf dem Velo! Ich beachte zwar nicht blind und sinnlos jedes Fahrverbot, aber wo Fussgänger sind, steige ich ab und stosse meinen Drahtesel. 


Allerdings ist es auch nicht immer ganz einfach, sich an Recht und Ordnung zu halten, wie das nebenstehende Foto zeigt, zu dem @FlohEinstein twitterte: «Grammatik verboten - Radfahren erlaubt?»  Ein weiteres Beispiel fand sich bis vor kurzem auf der Luzerner Allmend, wo der offizielle Radwegweiser zur Kulturstätte Südpol zum grossen Ärger der gassigehenden Hundefreunde geradewegs ins Fahrverbot wies. Nördlich von Bellinzona ist das Symbol für den Veloweg ins Misox sogar gleich unterhalb des Fahrverbots an der gleichen Stange befestigt.


Hätte ich bei einer guten Radler-Fee drei Wünsche offen, wüsste ich gleich was: Zum ersten, dass nicht mehr Verbotstafeln aufgestellt werden als unbedingt erforderlich. Zum zweiten, dass die wenigen verbleibenden Fahrverbote von allen respektiert werden. Und drittens, nicht nur von allen, sondern auch von den zur Arbeit radelnden Schreibern des Bundesgerichts im Park von Mon Repos.
fel.



3 Kommentare:

  1. "Hätte ich bei einer guten Radler-Fee drei Wünsche offen, wüsste ich gleich was: Zum ersten, dass nicht mehr Verbotstafeln aufgestellt werden als unbedingt erforderlich."

    Im nördlichen Kanton haben wir das im Verordnungstext verankert (§ 45 Abs. 9 StVO).

    Und wenn Fahrradwegweisung endlich in der StVO landen würde (wogegen sich im Bund-Länder-Fachausschuss einige Länder streuben), wäre so ein Murks wie auf dem Foto schon mal von vornherein rechtswidrig.

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  2. Deutschland ist aus meiner Sicht eh weiter auf dem Weg zu einem vernünftigen Radweg-Netz als die Schweiz oder Österreich. Wegweisende Schilder beispielsweise stehen bei Euch dort, wo sie gesehen werden; bei uns meist dort, wo sich gerade eine Befestigungsmöglichkeit findet...

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  3. Nein, sie stehen oft da, wo sie nicht so recht gesehen werden, voll rückstrahlend sind sie in aller Regel auch nicht, wie ich neulich im Wald erleben musste.

    Das Problem ist, dass sie nicht an denselben Masten angebracht werden wie richtige Verkehrsschilder, weil sie eben keine sind ...

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