28. Juni 2010

Die Gunst der Unparteiischen



Auch mir als Zeitgenossen mit beschränktem Sportverständnis gab es gestern zu denken, als es gleich in beiden Achtelsfinal-Spielen zu kolossalen Fehlentscheiden der Schiedsrichter kam. Für die Fifa stimmt die Rechnung vielleicht, wurde doch je ein Goal zu viel und eines zu wenig anerkannt, was unter dem Strich eine ausgewogene Bilanz ergibt. Für die betroffenen vier Mannschaften dürfte es anders aussehen. England und Mexiko werden sich noch lange fragen, ob sie ohne den Fehlentscheid nicht intakte Siegeschancen gehabt hätten. Deutschland und Argentinien müssen sich fragen, ob sie so überlegen gesiegt hätten, wenn alles korrekt gelaufen wäre. Und spätestens im Viertelsfinal stellt sich für die beiden Sieger die Frage, wem denn nun dieses Mal die Gunst (oder das Unvermögen) des Unparteiischen winkt.


Schiedsrichter seien eben auch nur Richter, war nach dem Spiel Deutschland gegen Serbien auf Twitter zu lesen. Genau genommen sind es sogar letztinstanzliche Richter, denn ihre Spielentscheide sind - ob falsch oder richtig - endgültig. Schiedsrichter werden allerdings unmittelbar nach dem Spiel mit Fernsehbildern konfrontiert, die den Fehlentscheid gnadenlos belegen. Im wirklichen Leben dagegen sind Fehler der Justiz selten so eindeutig nachzuweisen. Und werden doch einmal nachträglich entscheidende Beweismittel aufgefunden, hat der Richter im Gegensatz zu seinem sportlichen Kollegen die Möglichkeit, den Fehler auf dem Weg der Revision zu korrigieren (Art. 123 Bundesgerichtsgesetz).


Im Übrigen aber sind alle Richter gleich: Sie machen hie und da Fehler, aber vielfach auch keine. Sie werden für beides von den Parteien gescholten. Und ohne sie würde das Faustrecht gelten - auf Fussballplätzen wie im wirklichen Leben.
fel.

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