7. April 2010

Ungesunder Menschenverstand



Dass ein Richter nach Ablauf seiner Amtszeit nicht mehr richten darf, erscheint mit gesundem Menschenverstand betrachtet selbstverständlich. Ist es aber offensichtlich nicht überall. In Basel-Stadt jedenfalls scheint der Menschenverstand anders zu ticken: Am 4. Januar 2010 fällte das Appellationsgericht ein Urteil, an dem zwei Richter mitwirkten, die bereits Ende des Vorjahres aus dem Amt geschieden waren.


Selbstverständlich hat das Bundesgericht das fragliche Urteil wegen Verletzung des Anspruchs auf ordentliche Besetzung des Gerichts aufgehoben. Leider liess sich dabei das höchste Gericht die Gelegenheit nicht entgehen, seinerseits unfassbaren Mangel an gesundem Menschenverstand zu manifestieren. Zum Nachweis, dass die fraglichen beiden «Richter» nicht mehr im Amt sind, werden im Urteil aus Lausanne alle zurzeit amtierenden Mitglieder des Basler Appellationsgerichts aufgelistet, allerdings nur in anonymisierter (!!!) Form. Als ob es etwas Öffentlicheres geben könnte als die demokratisch gewählten Inhaber öffentlicher Ämter...
fel.


PS: Die nachfolgenden beiden Links führen zu den wahren Namen der vom Bundesgericht anonymisierten Mitglieder des Basler Appellationsgerichts


http://www.appellationsgericht.bs.ch/ag-praesidien.htm
http://www.appellationsgericht.bs.ch/ag-mitglieder.htm











1 Kommentar:

  1. übel, übel. – gesunder menschenverstand ist das grösste manko in unserer gesellschaft.

    AntwortenLöschen