18. November 2013

Willkürlich ungerecht

Dass Justiz nicht zuständig ist für Gerechtigkeit, habe ich unlängst in meiner Kolumne in der NZZ am Sonntag dargelegt. Dass ein Gericht geradezu willkürlich ungerecht handeln kann, musste ich heute am eigenen Leib erfahren. Vor dem Tribunal de Sion hatte ich zusammen mit einem Kollegen als Entlastungszeuge im Verfahren gegen einen Journalisten auszusagen. Der andere Zeuge kam aus Bern und konnte deshalb erst am Morgen anreisen. Ich musste schon am Vorabend fahren und in Sion übernachten. Der andere Zeuge wurde mit 160 Franken entschädigt, obwohl sein Bahnticket nur gerade 105 gekostet hatte. Ich erhielt 120 Franken, obwohl ich für Bahn und Hotel 274 Franken aufwenden musste. Gleich viel für jeden hätte ich ja noch verstanden. Schliesslich ist selber schuld, wer so weit weg vom Wallis wohnt...

Ebenso eigenartig wie die Bemessung der Entschädigung war ihre Auszahlung. Der Weibel drückte beiden Zeugen einfach ein Bündel Banknoten in die Hand, ohne jede Abrechnung oder Erklärung. Für die Zuschauer muss das Ganze ausgesehen haben wie eine Schmiergeldzahlung.

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