25. März 2012
Si tacuisses...
Alt Bundesrichter Giusep Nay lehnt sich immer wieder einmal gerne etwas weit aus dem Fenster. Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Alt Bundesrat Christoph Blocher weiss er laut tagesanzeiger.ch (Link zum Artikel), dass ein Nationalrat «nur für Äusserungen im Rat und seinen Kommissionen» Immunität geniesse. Da bringt der einstige Richter etwas durcheinander. Für «Äusserungen in den Räten und deren Organen», wie es präzise heisst, geniessen Parlamentarier eine absolute Immunität, die nicht aufgehoben werden kann (Art. 16 Parlamentsgesetz). Blocher beruft sich dagegen auf die relative Immunität, die bis zu einer allfälligen Aufhebung für eine allfällige Straftat gilt, «die in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit steht» (Art. 17 Parlamentsgesetz). Ob die zuständigen Kommissionen der beiden Parlamentskammern einen solche Zusammenhang sehen und bejahen werden, bleibt abzuwarten. Und Nay muss schauen, wie er seine Kuh vom Eis kriegt. Wie sagten schon die alten Römer? Si tacuisses, philosophus mansisses. (Hättest du geschwiegen, würdest du weiterhin für gescheit gehalten.)
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Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschenin aller Fairness müsste man Giusep Nay hier noch fragen, ob er allenfalls vom Online-Journalisten falsch zitiert wurde - bei einem Telefoninterview o.ä. kann es noch schnell ein Missverständnis geben, ob Nay (richtigerweise) meinte, nur für Äusserungen im Rat und Kommissionen gebe es *absolute* Immunität.
AntwortenLöschenWürde mich ehrlich gesagt doch eher wundern, wenn ein ex-BGER-Präsident und renommierter Staatsrechtler sich hier vertan hat - eine Falschkommunikation oder ein Verkürzungsfehler eines Journalisten oder eines Schlussredaktors erscheint mir da wahrscheinlicher.
If you hear hoofbeats, think horses not zebras.