Einen Sitz im höchsten Gericht der Schweiz kann man nicht kaufen. Denn was man kauft, darf man behalten. Das heisst aber nicht, dass man in der Schweiz nicht zahlen muss für das Amt eines Bundesrichters. Falls sich jemand an mein allererstes Kalenderblatt (Kein Richter ohne Parteibuch) erinnert, weiss er worauf ich anspiele.
Wer höchster Richter werden will in der Schweiz, zahlt gleich mehrfach dafür. Zunächst einmal muss er sich einer politischen Partei anschliessen und verpflichten, auch wenn das seiner politischen Einstellung gar nicht entspricht. Welches Parteibuch er nimmt, bleibt ihm überlassen. Mein Strafrechtslehrer Peter Noll sagte jeweilen, wir sollten uns der Partei anschliessen, die in Relation zu ihrem Anspruch auf Richtersitze am wenigsten Juristen in den eigenen Reihen hat. Doch es bleibt nicht beim Parteianschluss. Danach muss ein Richter jedes Jahr einen Teil seines Salärs der Partei abliefern, die ihn ins Amt gehievt hat. Das ist wie gesagt kein Kaufpreis, sondern eher eine Art Leasingrate, die in aller Ehrlichkeit Parteisteuer genannt wird. Und noch nicht genug: Damit keiner auf den Gedanken kommt, nach der Wahl wieder aus der Partei auszutreten und seinen Obolus gar nicht erst zu entrichten, ist eine periodische Erneuerungswahl vorgesehen. Wer nach sechs Jahren als Bundesrichter wieder gewählt werden will, zündelt mit Vorteil nicht am Programm seiner Partei herum und zahlt brav seine Parteisteuer. Trotz allem, kann von Bananenrepublik keine Rede sein. Für solche Plantagen ist das Klima in der Schweiz nämlich noch immer zu kalt.
Anzumerken bleibt, dass sich das skandalöse Auswahlverfahren zum Glück nur wenig auf die Rechtsprechung auswirkt. Wohl gelangt ab und zu einer dank Parteibuch und Seilschaften ins hohe Amt, obwohl er dessen Anforderungen in keiner Weise gewachsen ist. Dass aber parteipolitisch Recht gesprochen würde, kommt kaum je vor, wie ich in einem anderen Kalenderblatt auch schon erwähnt habe (Des Richters Parteibuch).
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