Ein Einzelrichter urteilt nach landläufigem Verständnis allein. Er sitzt nicht in einem Gremium und kann daher auch keinem solchen vorsitzen. Sollte man meinen. Beim Bundesverwaltungsgericht geht das aber offenbar, wie Figura zeigt.
PS: Man darf gespannt sein, ob das Urteil nach Ablauf der Sperrfrist am 11. November 2011 in dieser Form auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts aufgeschaltet wird...
Nachtrag vom 9. November 2011
Soeben wurde mir vom Bundesverwaltungsgericht eine berichtigte Fassung zugestellt mit der Bitte, diese «auf Ihrer Webseite anstatt der unrichtigen darzustellen». Was hiermit - bis auf das «anstatt» geschieht:
An dem Bezirksgericht, wo ich tätig bin, gibt es auch Vorsitzende Einzelrichter. Und zwar nicht nur in Einzelfällen, sondern Reihenweise. In den Vorlagen für Protokolle und für einzelne Entscheide ist das so vorgesehen. Und ja: Es ist auch meiner Meinung nach kreuzfalsch.
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