Ist ein weibliches Mitglied eines Gerichts eine Richterin oder ein Richter? In der deutschen Sprache und insbesondere in der Schweiz ist es heute fast unmöglich, für eine solche Frau den Ausdruck Richter zu verwenden. Ob das richtig oder das Gegenteil besser wäre, kann aufgrund der normativen Kraft des Faktischen dahingestellt bleiben.
Auch in der französischen Sprache ist in der Schweiz die weibliche Form la juge inzwischen recht verbreitet, doch wird im Saal des Bundesgerichts kaum weniger oft die männliche Form le juge auch für Frauen verwendet. Und beim Arzt lässt die französische Sprache gar keine Wahl, denn es gibt nur le medecin. Was wie gesagt in der Deutschen Sprache der Schweiz undenkbar wäre, werden doch selbst typische Männerberufe verweiblicht und aus Soldaten Soldatinnen gemacht. Allerdings stösst auch diese Übung irgendwo an Grenzen. Auf jeden Fall hat bisher noch niemand einen weiblichen Zimmermann als Zimmerfrau oder Zimmermädchen bezeichnet. Und selbst die Schweizerische Bundesverfassung, welche die sprachliche Geschlechtergleichheit pentrant betreibt, ist nicht ganz konsequent, wie ein Blick auf Artikel 186 zeigt: «Die Bundesversammlung wählt die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts sowie den General.»
Für ausländische Leser sei angemerkt, dass die Schweiz in Friedenszeiten keine Generäle hat. Die Bezeichnung bleibt dem Oberbefehlshaber in Krisenzeiten vorbehalten, und einen solchen General hat die Bundesversammlung zum letzten Mal vor dem zweiten Weltkrieg gewählt.
...und in der Landeshymne findet sich noch immer der Begriff 'Vaterland', zumindest in meiner deutschen 'Muttersprache'. ;-)
AntwortenLöschenDer ist gut !!
AntwortenLöschenMein Lieblingsbeispiel für einen gescheiterten Versuch, Gesetze geschlechtergerecht zu verfassen, ist ja § 7 des saarländischen Kommunalwahlgesetzes. Wer findet den Fehler? Er ist jedenfalls besser versteckt als der Schweizer General …
AntwortenLöschen„Gemeindewahlleiterin, Gemeindewahlleiter
(1) Gemeindewahlleiterin oder Gemeindewahlleiter ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, stellvertretende Gemeindewahlleiterin oder stellvertretender Gemeindewahlleiter ist die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.
(2) Wer Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist, kann nicht Gemeindewahlleiterin oder Gemeindewahlleiter oder stellvertretende Gemeindewahlleiterin oder stellvertretender Gemeindewahlleiter sein; an ihre oder seine Stelle tritt jeweils die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter. Im Fall der Verhinderung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und seiner Vertreterinnen und Vertreter wählt der Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens eine besondere Gemeindewahlleiterin oder einen besonderen Gemeindewahlleiter und eine besondere stellvertretende Gemeindewahlleiterin oder einen besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter. Kann eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter nicht stellvertretende Gemeindewahlleiterin oder stellvertretender Gemeindewahlleiter sein, so wählt der Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens eine besondere stellvertretende Gemeindewahlleiterin oder einen besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter.“
@anonymus:
AntwortenLöschenWer so was schreibt, spricht bei Hunden wohl auch von Rüdinnen und Rüden...
..... ach, den general müssen wir (vorerst???) auch nicht verweiblichen, denn ich denke, dass die armee vorher abgeschafft wird, bevor die allgemeine wehrpflicht auch auf das weibliche geschlecht ausgedehnt wird, und somit ist es obsolet auch nur daran zu denken, dass eine frau in der armee karriere macht (wobei ich die freiwillig dienstleistenden weiblichen angehörige der armee keinesfalls in irgendeiner weise geringschätzen will).....
AntwortenLöschenMann (frau?) wie gern sähe ich es wenn der Caran d'Ache und DivisionärInnen nach der Pfeife einer Generalin tanzen müssten - nur schon deswegen sollte ich ja dann wohl gegen die Abschaffung der Armee sein: Damit ich das noch erleben kann. Bitte noch etwas mehr entmannzipieren und dann einen Krieg anfangen. Wer von unsern Nachbarländern hat schon länger nicht mehr, wer will nochmal?
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