Im Streit zwischen Google und dem Datenschutzbeauftragten über die Zulässigkeit von Street View wird das Bundesgericht das letzte Wort sprechen. Böse Zungen haben sich bereits darüber mokiert, dass nun gewissermassen ein Greisen-Club eine Weichenstellung vornehmen wird, die für die technologische Zukunft des Landes von erheblicher Bedeutung ist.
Wenn das Alter ausschlaggebend sein sollte in diesem Zusammenhang, dann ist in der Tat Schlimmes zu befürchten. Das Durchschnittsalter aller 38 Bundesrichter beträgt zwar nur knapp 55 Jahre. Die Jahrringe sind indes ungleich verteilt zwischen den einzelnen Abteilungen und den beiden Standorten. Die zehn in Luzern amtenden Bundesrichter sind durchschnittlich 47,4 Jahre alt, die 28 Richter am Standort Lausanne im Schnitt gut 10 Jahre älter. Am jüngsten sind auf Mon Repos die Mitglieder der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung, die es auf ein Mittel von 52 Jahren bringen. Mehr als 10 Jahre älter sind im Durchschnitt die sechs Herren in der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung, und genau diese betagteste aller Kammern wird sich mit Googles Street View befassen. Ich möchte trotzdem nichts verschreien. Noch schlimmer als das erstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann es eh nicht kommen. Und vielleicht sind die höchsten Richter trotz ihres hohen Alters in der Lage, die Problematik differenzierter zu beurteilen als die jungen Spunde vom Bundesverwaltungsgericht.
Die Meinung, wer ein gewisses Alter erreicht habe, sei technisch und überhaupt geistig nicht aufgeschlossen, ist eine Altherrensicht. fel. gehört ja selber bereits zu der Alterskategorie, über die er den Schleier der Skepsis ausbreitet.
AntwortenLöschen@Anonym hat völlig Recht. Und aus dem letzten Satz des Kalenderblatts ist diese Zuversicht ja deutlich zu vernehmen...
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