Im Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu Googles Street View habe ich in einem Kalenderblatt festgehalten, das Urteil trage die Handschrift derer, die das Internet mehr fürchten als kennen (Unbelastet...). Ob es sich dabei geradezu um Daus handelt (dümmste anzunehmende user), wie ein Kommentator meint, bleibe dahingestellt.
Auf eine gewisse IT-Phobie des Bundesverwaltungsgerichts lässt allerdings ein anderes Urteil schliessen. Darin beklagt sich das Gericht indigniert darüber, dass ein Beschwerdeführer eine Eingabe nicht nur per Post zustellte, sondern zwei Tage vorweg schon per eMail. Die elektronische Fassung wurde formell aus dem Recht gewiesen und dem Beschwerdeführer ein für allemal beschieden: «Auf elektronischem Weg eingereichte Rechtsschriften werden zukünftig nicht mehr beachtet». Ein Trost und etwas Hoffnung bleibt. Der Satz wurde auf herkömmliches Papier geschrieben und nicht etwa auf eine Ziegenhaut...
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