12. April 2011
Der Überschreiber
Die Protokollierung bereitet etwas Mühe im Prozess gegen den Bankier Oskar Holenweger vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Aus technischen Gründen, aber auch sonst. Immer wieder muss der Vorsitzende dem Gerichtsschreiber den Text diktieren. Im Bemühen, einen allzu herrischen Imperativ zu vermeiden, verwendet er ab und zu die Frageform, was besonders lustig tönt, wenn das Objekt mit etwas Verzögerung genannt wird: «Herr Gerichtsschreiber, können Sie schreiben ...?» Noch größere Heiterkeit erntete der Hinweis: «So wird das nichts, Herr Gerichtsschreiber, Sie sind im Überschreib-Modus!»
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Auch in der Justiz gibt es scheinbar etwas Heiterkeit. Gut zu wissen.
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