13. April 2011

Verboten und verweigert

In den meisten Strafprozessen, die ich bisher verfolgte, wurde die Befragung von Zeugen und Angeklagten zur Hauptsache vom Verteidiger und vom Staatsanwalt bestritten. Das Gericht konzentrierte sich auf die Leitung des Verfahrens und begnügte sich mit wenigen ergänzenden Frage. Im Prozess gegen den Bankier Oskar Holenweger vor dem Bundesstrafgericht in
Bellinzona ist das anders. Das Gericht befragt den Angeklagten und die Zeugen sehr intensiv und gezielt und über Stunden im Alleingang. Die Parteien kommen wenig zu Wort. Dem Staatsanwalt des Bundes untersagt der Vorsitzende immer wieder, einzelne Fragen überhaupt zu stellen. Und der Angeklagte weigert sich grundsätzlich auf die zugelassenen Fragen des Anklägers zu antworten. Der Verteidiger schliesslich machte von seinem Recht auf Zeugenbefragung gar nicht Gebrauch, weil er nicht abzuschätzen vermöge, welche Fragen zur Verteidigung seines Mandanten zu stellen wären. Damit spielt er auf den Umstand an, dass die Anklage führende Bundesanwaltschaft dem Gericht und der Verteidigung einen grossen Teil der Akten vorenthält.

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