Das Schweizerische Bundesgericht berät seine Urteile öffentlich, wobei jeder Richter in seiner Muttersprache sprechen darf (Kalenderblatt vom 2. September 2010). Es liegt nahe, dass die Besucher im Gerichtssaal die in ihrer Muttersprache gehaltenen Voten in der Regel besser verstehen als, was in fremder Sprache vorgetragen wird. Zwingend ist das aber nicht, wie ich
heute Vormittag wieder einmal am eigenen Hirn erfahren musste. Ein deutschsprachiger Richter artikulierte sich derart gelahrt, dass ich mit meiner - hoffentlich durchschnittlichen - Intelligenz nicht so recht mitkam. Erleuchtung verschaffte mir ausgerechnet ein Richter, der sich in der mir minder vertrauten Sprache Molières ausdrückte, aber die Problematik mit wenigen klaren Worten auf den Punkt brachte.
Womit mir wieder einmal klar wurde: Nicht nur die fremde Sprache kann zur Barriere werden, sondern auch die zu Schaum geschlagene...
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