3. Januar 2011
Zweifelhafte Vielfalt
Es erstaunt immer wieder, wie bisweilen über ein und dasselbe Gerichtsurteil in den Medien völlig unterschiedlich berichtet wird. Soeben habe ich bei einer Recherche zufällig festgestellt, dass sogar ein und dasselbe Medium zu derart unterschiedlicher Interpretation eines Urteils fähig sein kann. Es geht um den Komiker Dieudonné, dem die Stadt Genf wegen seiner antijüdischen Äusserungen keinen Theatersaal vermietet hatte. Wer die Berichterstattung über das Urteil des höchsten Schweizer Gerichts in der Sache googelt, findet auf der Webseite des Schweizer Radios DRS zwei Dokumente von ganz unterschiedlicher Qualität (Link zum PDF). Im einen ist die Rede davon, dass die Stadt Genf sich strafbar gemacht habe, weil sie Dieudonné öffentliche Auftritte verboten habe. Im anderen ist die korrekte Version zu lesen, wonach die Stadt Genf das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat, als sie als Inhaber staatlicher Gewalt die Vermietung des Saals ablehnte. Einzig die absurde Behauptung, Dieudonné sei ein öffentlicher Auftritt verboten worden, findet sich leider in beiden Versionen...
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