1. Dezember 2010

Hanfbauer X.

Im Zusammenhang mit dem Hungerstreik des Hanfbauern Bernard Rappaz hat das Bundesgericht den Medien heute Vormittag den Eingang zweier Beschwerden des behandelnden Arztes Hans Wolff angezeigt. Diesem war von der Walliser Justiz befohlen worden, den zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Strafgefangenen Rappaz gewaltsam zu ernähren. Ob er von der Justiz dazu gezwungen werden kann, bleibt abzuwarten. Im Hinblick auf die Berichterstattung darüber hat das Bundesgericht in seiner Mitteilung an die Medien allerdings bereits einen ersten Pflock eingeschlagen: «Die Namen sind für die Berichterstattung nicht frei», heisst es am Schluss unmissverständlich. Unverständlich bleibt, was im Kopf eines Richters vorgeht, der von der Presse verlangen will, dass sie im Fall Rapaz von einem Hanfbauern X. im Hungerstreik und seinem behandelnden Arzt Y. berichten.

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