25. Oktober 2010

Zum Leben verurteilt

Der Europäische Gutmensch tut sich schwer mit einem Todesurteil und schüttelt überheblich den Kopf darüber, dass in anderen Rechtsstaaten die Todesstrafe als ebenso selbstverständlich gilt wie bei uns deren Verbot. Ich bin kein Befürworter der Todesstrafe, glaube aber ebenso wenig, dass ein zeitlich nicht absehbarer Freiheitsentzug für den Betroffenen immer sehr viel humaner ist. Allerdings hat die Gesellschaft gegenüber einem unheilbar gefährlichen Gewalttäter gar keine andere Wahl, als ihn zeitlebens wegzusperren oder umzubringen. Eine wirklich humane Gesellschaft müsste solche Menschen allerdings selber entscheiden lassen, ob sie zeitlebens hinter Gittern versenkt werden oder aber freiwillig aus dem Leben scheiden wollen. Doch statt den Giftbecher auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, tut der Staat alles, um seine Gefangenen an einem Suizid zu hindern.

Dabei geht es keineswegs nur um eine falsch verstandene oder überinterpretierte Fürsorgepflicht, sondern auch um Rache und Sühne. Der Übeltäter soll seine Strafe gefälligst absitzen und sich nicht hinterhältig via Suizid davonstehlen. Davon ist zwischen den Zeilen des heute veröffentlichten bundesgerichtlichen Urteils zur Zwangsernährung im Fall Rappaz viel zu lesen. Im Verlaufe der öffentlichen Beratung des Urteils im August war noch deutlich davon die Rede gewesen, dass Bernard Rappaz gar nicht aus dem Leben scheiden wolle und daher gerettet werden müsse (Kalenderblatt vom 27. August). So differenziert geht es in der schriftlichen Begründung nicht mehr zu. Da wird vielmehr eine generell eine Pflicht zum Leben vorausgesetzt, solange die Strafe nicht abgesessen ist. Wer so denkt übersieht indes, dass es nach europäischer Denkart nicht nur ein Recht auf Leben gibt, sondern ebenso ein Recht, seinem Leben jederzeit ein Ende zu setzen. Auch im Strafvollzug.

2 Kommentare:

  1. Auch wenn das nur ein Nebensatz in diesem Zusammenhang ist: Verstehe ich das richtig, dass du vorderst, dass der Staat einen "Giftbecher" anbieten soll - also eine Art staatlich geprüfte und abgesegnete Möglichkeit für Suizid?

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  2. Ich meine, dass ein humaner Staat einem gefährlichen Verbrecher, den er zum Schutz der Gesellschaft für lange Zeit oder vielleicht gar für immer wegsperren muss, auf Verlangen die Möglichkeit des Suizids eröffnen sollte. Darüber hinaus denke ich, dass ein liberaler Staat generell einem urteilsfähigen Suizidwilligen nicht alle Möglichkeiten verbauen sollte, soweit es nur geht, nicht zuletzt mit Rücksicht auf die Lokführer und den Zugsverkehr. Denn diesen - leider sehr problematischen - Ausweg aus dem Leben, vermag auch der Staat nicht zu schliessen...

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