Im Kalenderblatt vom 5. Oktober hatte ich die in der Schweiz bestehende Gefahr der Manipulation bei der Besetzung der Richterbank angesprochen. Die automatisierte Zuteilung der Dossiers durch einen Computer bietet sich als Lösung an. Verschiedene kantonale Gerichte und das Bundesverwaltungsgericht verwenden bereits solche Lösungen. Das Bundesgericht arbeitet daran. Die Erfahrungen am Bundesverwaltungsgericht zeigen indes, dass auch die elektronische Dossier-Schleuder ihre Tücken hat.
Werden die Fälle von einem Präsidenten aus Fleisch und Blut manuell zugeteilt, kann er nicht nur eine bestimmte Wunschbesetzung herbeiführen. Er kann und wird auch auf die individuellen Vorgaben bei den einzelnen Richter Rücksicht nehmen. Und dazu gehört deren Leistungsfähigkeit. Der Präsident kann in aller Stille berücksichtigen, wie viel oder wie wenig ein Richter leisten kann oder will. Der Computer dagegen geht davon aus, dass alle Richter genau gleich viel zu leisten vermögen und verteilt die Dossier entsprechend gerecht aber blind. Das führt relativ rasch dazu, dass einzelne Richter unter ihrer Arbeitslast nahezu zusammenbrechen, während andere gar nicht mehr täglich im Büro erscheinen, weil sie dort eh nur warten müssten, bis sie für einen neuen Fall an der Reihe sind.
Selbstverständlich könnte auch der Computer die Leistungsfähigkeit der einzelnen Richter berücksichtigen und den einen mehr zuteilen als den anderen. Dafür müsste allerdings die Effizienz jedes Richters benotet werden, und dem stehen (allzu)menschliche Hindernisse entgegen.
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