Gestern hat das Bundesgericht entschieden, dass der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz den Unterbruch des Strafvollzugs nicht erhält, den er mit einem Hungerstreik zu erzwingen versuchte. Sollte sich der Gesundheitszustand des zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen drastisch verschlechtern, müsste er zwangsernährt werden. Das rief heute Ärzte und Ethiker auf den Plan, die von einem unverständlichen Entscheid des höchsten Gerichts sprechen, weil der Staat niemanden gegen seinen Willen ernähren dürfe.
Dem ist ohne weiteres zuzustimmen, doch haben diese Ethiker und Mediziner offensichtlich nicht richtig Zeitung gelesen. Das Bundesgericht ging nämlich davon aus, dass Bernard Rappaz gar nicht sterben will. Wie es sich mit der Zwangsernährung verhält, wenn klar ist, dass der Betroffene sterben will, blieb audrücklich offen. Die Meinungen im höchsten Gericht sind in dieser Frage geteilt. Liberale Richter gehen davon aus, dass auch ein Gefangener das Recht hat, seinem Leben ein Ende zu setzen. Andere vertreten die Auffassung, ein Täter habe seine Strafe gefälligst lebend abzusitzen und dürfe vorher nicht freiwillig aus dem Leben scheiden. Was irgendwie an eine Todesstrafe mit umgekehrten Vorzeichen erinnert. Oder an eine Verurteilung zum Leben.
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