29. Juli 2010

Qui s'excuse...

Auf irgendwelchen Umwegen hatte der Vizepräsident eines erstinstanzlichen Gerichts davon erfahren, dass ich mich zurzeit gedanklich mit dem in der Schweiz leider nicht immer hoch gehaltenen Anspruch auf den verfassungsmässigen Richter befasse. Unaufgefordert liess er mich gestern in Abwesenheit seines Präsidenten per eMail wissen, dass an seinem Gericht die Richterbank stets mustergültig korrekt besetzt werde. Und dass sich andernfalls ohnehin nur die Parteien beschweren dürften, und nicht die Journaille. Zunächst wollte ich ihn an das französische Sprichwort erinnern "Qui s'excuse s'accuse". Doch dann liess ich ihn einfach wissen, dass ich seine ungefragte Antwort nicht zur Kenntnis nehme. Und das per Handy aus dem Urlaub, genau wie dieser Blogeintrag.
fel.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen