Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über ganz unterschiedliche Fragen. Über die Aushändigung der Dossiers von UBS-Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden ebenso wie über Massnahmen gegen die Vermehrung der Kormoran-Population. Über Banales wie die Aushebelung des vom Bundesrat mit den USA ausgehandelten Staatsvertrags befindet das Bundesverwaltungsgericht abschliessend, während eine rechtsstaatlich brisante Frage wie die der Beseitigung einiger Kormoraneier ans höchste Gericht in Lausanne weiter gezogen werden kann.
Das ist kein Witz, das ist Gesetz. Allerdings ist das Bundesgericht nicht ganz unschuldig daran, dass es in vielen wichtigen Fragen kein letzte Wort mehr hat. Gerade die Amtshilfe in Steuersachen ist auf Betreiben einiger Richter in Lausanne der alleinigen Kompetenz des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts überlassen worden. Mit dem Effekt, dass das höchste Gericht in staatspolitisch bedeutsamen Fragen zum Kiebitz verkommt, der über Kormoraneiern brütet.
fel.
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