26. September 2013

Zergehen lassen

Gewisse Sätze sind sprachlich so brillant, dass man die sich genüsslich auf der Zunge zergehen lassen sollte. Bei anderen empfiehlt sich eher rektales einzuschmelzen. Dazu gehört folgender, unlängst in einem Gerichtsurteil aufgetauchter Satz: «Nach dem Gesagten liegen keine besonderen Umstände vor, die einen Rechtsmissbrauch durch den Beschwerdeführer bejahen würden.» 

Zum Pünktchen auf dem «i» wird die meisterhafte Silbentrennung...



2 Kommentare:

  1. "Nach dem Gesagten ist das Vorliegen besonderer Umstände, die eine Bejahung des Rechtsmissbrauchs durch den Beschwerdeführer zuließen, nicht gegeben."

    Besser so? ;)

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  2. wie, bitte, geht rektales einschmelzen?

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