Nicht etwa, dass die mathematischen Fähigkeiten der Jounaille geprüft werden soll. Das ganze läuft unter dem Titel SPAM-Schutz und würde auf einer öffentlich zugänglichen Website durchaus Sinn machen. Die fragliche Eingabeseite ist indes nur einer geschlossenen Benutzergruppe von zwei drei Dutzend Journalisten zugänglich, die das Gericht einzeln und namentlich kennt. Ob wohl die Bundesgerichtsinformatiker ihrem eigenen Passwortschutz nicht ganz trauen?
17. April 2012
Rechne!
Die Informatik-Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts ist immer wieder für einen Lacher gut. Seit unlängst müssen Journalisten, die einen Fall von öffentlichem Interesse als so genannte cause célèbre anmelden wollen, zuerst eine Rechenaufgabe lösen.
Nicht etwa, dass die mathematischen Fähigkeiten der Jounaille geprüft werden soll. Das ganze läuft unter dem Titel SPAM-Schutz und würde auf einer öffentlich zugänglichen Website durchaus Sinn machen. Die fragliche Eingabeseite ist indes nur einer geschlossenen Benutzergruppe von zwei drei Dutzend Journalisten zugänglich, die das Gericht einzeln und namentlich kennt. Ob wohl die Bundesgerichtsinformatiker ihrem eigenen Passwortschutz nicht ganz trauen?
Nicht etwa, dass die mathematischen Fähigkeiten der Jounaille geprüft werden soll. Das ganze läuft unter dem Titel SPAM-Schutz und würde auf einer öffentlich zugänglichen Website durchaus Sinn machen. Die fragliche Eingabeseite ist indes nur einer geschlossenen Benutzergruppe von zwei drei Dutzend Journalisten zugänglich, die das Gericht einzeln und namentlich kennt. Ob wohl die Bundesgerichtsinformatiker ihrem eigenen Passwortschutz nicht ganz trauen?
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