Dabei ging es heuer schier arglistig zu und her. Nachdem eine nette Dame dem Schreibenden ein Käseküchlein gereicht hatte, das sich problemlos verzehren liess, kredenzte mir eine ebenso nette andere Dame ein anderes Häpchen, das ich ebenso zügig verschlingen wollte. Dass das zweite Häppchen im Gegensatz zum erstgereichten Käseküchlein in einem Papierkörbchen steckte, merkte ich leider erst, als der Kauprozess schon ziemlich fortgeschritten war. Die Situation erschien ausweglos. En Face von Generalsekretär und Präsident des Bundesgerichts die zerkaute Spreu vom Weizen trennen? Und das mit einem Dossier in der linken und einem Glas Wasser in der rechten Hand? Oder mit vollem Maul eine halbwegs plausible Entschuldigung verkünden und die Toilette aufsuchen? Ich entschied mich für ein Vorgehen, das sich gegenüber der Justiz seit jeher bewährt hat: Schlucken.
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