25. November 2011

Aufgeregte Justiz

Justiz gilt als eher behäbig oder gar träge. Wenn allerdings einschlägig vorbelastete Richter am Werkeln sind, kann Justiz durchaus zu grosser Aufgeregtheit neigen. So etwa, als unlängst nach den Schweizer Parlamentswahlen in einer Beschwerde eine erneute Auszählung des Ergebnisses im Kanton Tessin verlangt wurde. Wäre eine solche angeordnet worden, hätte das Ganze mit Blick auf die Eröffnung der Legislaturperiode im Dezember in der Tat nicht allzu viel Aufschub erduldet. Die Frage einer allfälligen Nachzählung wurde daher zu Recht beförderlich geklärt. Doch nachdem einmal feststand, dass die Beschwerde in diesem Punkt abgewiesen wird, hätte die Prozedur durchaus bloss zügig, statt hektisch zu Ende gebracht werden können. Einmal in aufgeregtem Galopp, lässt sich der Amtsschimmel aber offenbar nicht mehr so leicht beruhigen. Auch nicht, wenn er dabei zum Elefanten im Porzellanladen wird.

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