25. November 2011

Alles Käse oder was?

Das Bundesgericht habe oft komplizierte Fälle zu beurteilen, meinte in der öffentlichen Urteilsberatung ein Richter. Und fügte bei, dass der heute anstehende Fall ein besonders komplizierter sei. In der Tat machte einmal mehr eine nicht ganz kohärente Gesetzgebung dem höchsten Gericht zu schaffen. Dabei ging es eigentlich nur darum, auf welchem Weg Entscheide im Zusammenhang mit der geschützten Herkunftsbezeichnung von Käse rechtlich angefochten werden können. Es stellte sich heraus, dass der Gesetzgeber nicht weniger als fünf Instanzen vorgesehen hat. "Fünf Instanzen für Käse sei ein Missbrauch oder zumindest grosser Luxus", empörte sich ein Richter. Doch auf diesen luxuriösen Instanzenzug wird der konkrete Gruyère-Streit nun geschickt. Und wenn das Verfahren dereinst wieder in Lausanne anlangen wird, kann man mit Fug behaupten, das höchste Schweizer Gericht müsse sich mit jedem Käse befassen. Jedenfalls mit jedem Käse, der in seiner Herkunftsbezeichnung geschützt ist.

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