4. April 2011

Unbelastet...

Das Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts zu Street View darf nicht überraschen. Es trägt die Handschrift derer, die das Internet viel mehr fürchten als kennen. Wie unbelastet von gesundem Menschenverstand das Urteil begründet wurde, sei an einem kleinen, aber nicht unbedeutenden Detail aufgezeigt.


In Frauenhäusern finden Frauen und ihre Kinder Schutz vor häuslicher Gewalt. Solche Institutionen behalten ihre Adresse deshalb geheim. Gewalttätige Ehemänner und Väter sollen den Standort nicht so einfach in Erfahrung bringen können, doch genau dem leistet das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil Vorschub. Google soll nämlich auf Bildern von Frauenhäusern nicht nur die Gesichter der Passanten verpixeln, sondern mehr oder weniger die ganze Person. Wer also Frauenhäuser aufspüren will, schaut auf Street View, wo Google solche Ganzkörper-Verpixelungen vornehmen musste. Zeigt Street View an der Stelle keine andere sensible Institution wie Schule, Spital, Gericht etc. an, muss es sich um ein Frauenhaus handeln. So einfach wird das künftig sein, wenn nicht das Bundesgericht noch ein anderes Machtwort sprechen sollte!

7 Kommentare:

  1. Ein sehr interessanter Beitrag - und aus dieser Perspektive habe ich es gar noch nicht betrachtet.
    Das Urteil des Bundesverwaltungsbericht überrascht mich tatsächlich in keinster Weise - und es stört gewaltig.

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  2. ein jammer, dass an den entscheidenden stellen immer noch vorwiegend dau's am werk sind (dümmste anzunehmende user).

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  3. Google wird doch sowieso den zusätzlich geforderten Pixel-Prozess automatisieren auf alle Personen.

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  4. Da bin ich gar nicht deiner Meinung, lieber Markus. Ein Haufen verpixelter Menschen sagt doch nichts über den Schutzwert der nahe liegenden Institution aus, wenn grundsätzliche alle dargestellten Menschen verpixelt sind. Das Argument erschliesst sich mir nicht.

    Es war an der Zeit, dass das amerikanisch-arrogante Unternehmen mal eins auf die Nüsse kriegt. Schamlos bedient es sich des öffentlichen Raums, ohne Bewilligung, ohne einen Mehrwert zu generieren. Demokratisch zudem nicht legitimiert.

    Es geht hier um eine Neudefinition der Privatsphäre. Die "öffentliche" Diskussion wird derzeit nur von Netzeuphorikern bestimmt, die kritiklos alles beklatschen, was aus den Häusern der Neunmalklugen Bitarchitekten stammt. Der Rest der Bevölkerung versteht nur Cumulus.

    Bevor wir unsere Offline-Welt komplett elektronisch ausmessen, katalogisieren und den Bannerverwertern zum Frass vorwerfen, gehört eine anständige, demokratische Diskussion geführt. Das heutige Urteil ist ein erster Anfang dazu.

    Ich fürchte aber, dass Deppenkommentare wie "da kann man auch gleich das Fotografieren verbieten" ebenso die Diskussion übertönen wie "Ich habe ja nichts zu verbergen".

    Wohlverstanden - um auch dieses Missverständnis gleich im Keim zu ersticken - ich mag Google eigentlich. Solange die Jungs virtuell bleiben und ich selbst bestimmen kann, ist alles in Ordnung. Da streichle ich meinen Androiden doch gerne...

    Und: Google scheint der Sache selbst nicht zu trauen. Wie sonst käme es, dass die Standorte der Google-Autos nicht in Echtzeit verfolgbar sind. In einer perfekten digitalen Gesellschaft sollte dies ebenso wenig ein Problem darstellen wie meine schöne Villa im Katalog für Kriminaltouristen auszustellen. Leider gibts bei diesem Urlaub keine Geld-zurück-Garantie.

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  5. @marconatorius: Es geht nur um die wenigen Fälle, wo die Automatik versagt!

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  6. @ubuntubru: Es geht um die Ganzkörper-Verpixelung, die für sensible Gebäude vorgeschrieben wird. Handelt es sich um ein Spital, Gericht, oder was auch immer, ist das ersichtlich. Wo trotz Ganzkörper-Verpixelung nichts ersichtlich ist, muss ein Frauenhaus stehen!

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  7. Mmh. Ok. Ganzkörper-Verschleierung! Ich dachte, die Burka sei verpönt. Jetzt kriegen wir halt unsere eigene...

    Im Ernst: Jetzt sehe ich den Punkt. Ziemlich doof, hier eine Unterscheidung zu machen.

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