ebenfalls um oberste Gerichte des Bundes. In Tat und Wahrheit sind es wie kantonale Gerichte bloss Vorinstanzen des Bundesgerichts, was immer wieder verkannt wird (NZZ vom 19. September 2008).
Die Sprache der Verfassung ist klar. Sie spricht von einem Bundesgericht. Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht und Bundespatentgericht werden in der Verfassung überhaupt nicht erwähnt. Der Plural Bundesgerichte ist daher in der Schweiz schlicht verfassungswidrig. Was sich auch die Bundesverwaltung merken sollte, auf deren Webseite erstaunlicherweise von den Bundesgerichten die Rede ist.
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