3. Februar 2011

Bös oder nur unbedarft?

Dass ein Gericht in einzelnen Fällen sensible Details abdeckt, wenn es ein Urteil veröffentlicht, ist nicht nur erlaubt, sondern geboten. Wenn ein Gericht im Grössten Teil aller Urteile die Namen abdeckt, beschert das unnötigen Aufwand. Der Gerichtskanzlei beim Anonymisieren und der Öffentlichkeit beim Lesen. Doch so lange die Justiz genug Kapazität frei hat für solche Übungen, muss der Leser gute Mine zum blöden Spiel machen.

Daneben gibt es Einschränkungen, die sind absurd, wie etwa jene des Bundesgerichts im Falle des Hanfbauern X. Noch einen drauf gesetzt hat heute das erstinstanzliche Bundesverwaltungsgericht im Streit darüber, ob der Erlös aus dem Verkauf von Gönnerkarten eines Flugrettungs-Unternehmens der Mehrwertsteuer unterliegt oder nicht.  Der Name des Unternehmens wurde in dem der Presse abgegebenen Urteil ebenso abgedeckt wie sein Eintrag im Handelsregister. Und das, obwohl das gleiche Gericht - wenn auch noch unter anderem Präsidium - im April 2009 von sich aus den Journalisten angezeigt hatte, dass die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) in solchem Zusammenhang eine Beschwerde eingereicht hat. Geht es in dem heute veröffentlichten Urteil um die Rega, ist die Anonymisierung absurd und schikanös. Und geht es nicht um die Rega, ist die Anonymisierung irreführend und schikanös.

Nach dreissig Jahren Gerichtsberichterstattung kenne ich die Justiz recht gut. Was indes hinter solch abartigem Verhalten steckt, habe ich bis heute nicht herausgefunden. Lediglich eingrenzen lassen sich die möglichen Ursachen. Etwas anderes als böser Wille oder Unbedarftheit kommt wohl nicht in Frage.

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