Heute Vormittag kämpfte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte vor Bundesverwaltungsgericht vehement dafür, dass in Googles Streetview vorsorglich und lückenlos alle Gesichter und Autokennzeichen verpixelt werden. Und während er so furchtlos gegen Googles Windmühlen focht, blieben hinter seinem Rücken im gleichen Saal Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Öffentlichkeitsgrundsatz auf der Strecke.
Nachdem im Januar 2011 vor der Tür des Bundesstrafgerichts in Bellinzona ein Brand gelegt worden war, hatte man flugs für die Verhandlung im Streit um Streetview ein neues Sicherheitsdispositiv ersonnen. Wer der - notabene von Gesetzes wegen öffentlichen - Veranstaltung beiwohnen wollte, musste sich bis zum 21. Februar anmelden. Wer das nicht tat, wurde heute nicht in den Saal gelassen, obwohl noch viele Plätze frei waren.
Sicherheit muss sein, und darum habe ich nichts dagegen, dass Prozessbesucher und deren Gepäck durchsucht werden. Selbst ein Nacktscanner wäre wohl hinzunehmen, denn er kann gefährliche Gegenstände enthüllen. Die vorsorgliche Registrierung der Namen aller Besucher aber könnte nur dann zu mehr Sicherheit beitragen, wenn diese Namen mit einer Liste von Personen abgeglichen würde, die ein Problem mit der Justiz haben. Allerdings wurde die Existenz einer solchen Liste bisher stets bestritten. Sollte es die Liste doch geben, wäre das rechtlich in verschiedener Hinsicht problematisch. Und gibt es sie nicht, ist die Registrierung von Menschen, die nichts anderes tun, als von einem demokratischen Recht Gebrauch zu machen, nicht minder skandalös. Wie es sich damit verhält und was mit den gelisteten Namen zwischen dem 21. Februar und heute geschehen ist, wollte das Bundesverwaltungsgericht auch auf förmliche Anfrage hin «aus Gründen der Sicherheit» nicht sagen.
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