22. Dezember 2010
Pfusch
Unnötige Anonymisierungen in Gerichtsurteilen können stören, haben aber bisweilen durchaus einen gewissen Unterhaltungswert. Einige wenige Anonymisierungen sind unzulässig. Und ein gehöriger Teil der Namen werden mit Grund und Recht abgedeckt. Auch solche Anonymisierungen müssen indes handwerklich korrekt erfolgen. Das ist nicht der Fall, wenn wie im oben abgebildeten Beispiel der gleiche Buchstabe X für zwei unterschiedliche Personen steht. Selbst wenn beide tatsächlich gleich heissen sollten, müssen sie auch in der anonymisierten Fassung des Urteils auseinander gehalten werden können. Das kann geschehen, indem gewissermassen stellvertretend für den Vornamen ein zweiter Buchstabe beigefügt wird (XA und XB). Das Bundesgericht selber verwendet in der Prozessgeschichte des obigen Urteils zwei verschiedene Buchstaben (X und Y). Wer aufmerksam liest, kann über diesen Umweg decodieren, welcher X eigentlich ein Y ist. Dennoch bleibt anzumerken, dass solche Anonymisiererei Pfusch ist.
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Deshalb werden doch meist schon im Text Variablen verwendet. "Der Kläger", "der Beklagte", "..., der Vater des Klägers" und so ...
AntwortenLöschen@Jens:
AntwortenLöschenDas gilt für die (rechtlichen) Erwägungen im Urteil. In Sachverhalt und Prozessgeschichte dagegen finden sich Namen oder X und Y.
Unter dem Titel "Was darf ein Jahr Leben Kosten?" findet sich heute auf NZZ Online eine Besprechung eines Urteiles der II. sozialrechtlichen Abteilung (Sitz: Luzern) des Bundesgerichts betreffend den maximalen Kosten in der Krankenversicherung. Darin findet sich der Satz: "Dem widerspricht das Bundesgericht in Lausanne in einem neuen Leiturteil klar." Weiter unten im Text ist von den "Bundesrichtern in Luzern" die Rede. Pfusch?
AntwortenLöschen@Anonym:
AntwortenLöschenIch schliesse keineswegs aus, dass auch aus meiner Feder hie und da ein Pfusch kommen kann. Hier allerdings gehört die Asche nicht auf mein Haupt, denn in dem von mir ins Redaktionssystem übermittelten Text ist der Zusatz «in Lausanne» nachweislich nicht vorhanden. Er ist vermutlich aus Gründen des Layouts beigefügt worden, um eine Zeile zu gewinnen...