19. November 2010

Zu viel Richter?

Bei der Geburt der heutigen Schweiz im Jahre 1875 gab es 7 Bundesräte und 9 Bundesrichter. Doch während die Landesregierung in Bern noch immer aus bloss 7 Mitgliedern besteht, tummeln sich mittlerweile in Lausanne und Luzern nicht weniger als 38 höchste Richter. Die Exekutive schuf sich im Verlauf der Zeit einen immer grösseren Verwaltungsapparat und kam so auf Dauer mit 7 Köpfen aus. Die Judikative dagegen werkelte hundert Jahre lang eigenhändig und rief mit steigender Geschäftslast einfach immer wieder nach zusätzlichen Richtern. Erst in den Achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde die richterliche Arbeit in zunehmendem Masse Mitarbeitern überantwortet, die heute das Tagesgeschäft allein bewältigen. Und seither sind es eigentlich der Richter zu viele.

Würden die gewählten Richter sich konsequent auf die Führung horizontal strukturierter Kader und auf die strategischen Weichenstellungen in der Rechtsfortbildung konzentrieren, würden die 13 Besten des heutigen Bestandes durchaus reichen. Die anderen 25 könnten durch Mitarbeiter ersetzt werden, womit unter dem Strich eine höhere Kapazität bei niedrigeren Kosten resultierte. Zudem würde das inzwischen durch Inflation erheblich geschädigte Amt des höchsten Richters massiv aufgewertet. Gerade gegenüber Bundesräten, mit denen Bundesrichter sich gerne vergleichen, könnte einer von 13 ganz anders auftreten als einer von 38. Das sehen die Betroffenen natürlich durchaus ein. Doch da eine Mehrheit über die Klinge springen müsste bei der Übung, dürfte sich dafür kaum eine Mehrheit finden.

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