Zwischen dem 18. November und dem 16. Dezember liegt fast ein ganzer Monat. Und in dieser langen Zeit finden am Bundesgericht lediglich zwei öffentliche Urteilsberatung statt. Eine solche muss angesetzt werden, wenn ein Urteil nicht einstimmig zustande kommt. Das heisst also, dass alle anderen über 500 Urteile, die in der fraglichen Zeit anfallen, einstimmig ergehen werden. Die Eintracht unter den 38 höchsten Richtern der Schweiz mutet himmlisch an ...
Doch genau besehen gibt es in dieser Zeitspanne nicht einmal zwei öffentliche Beratungen. Die Sitzungen wurden nämlich für den gleichen Tag angesetzt. Eine um 09.00 Uhr in Lausanne, die andere um 10.00 Uhr in Luzern. Beide zu besuchen, ist einem den Gesetzen von Raum und Zeit unterliegenden Menschen nicht möglich. Womit die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit vom Bundesgericht faktisch unterlaufen wird.
Das Thema hatten wir schon mal, oder?
AntwortenLöschenFrage: Wenn zwei beliebige Schweizer Gerichte gleichzeitig verhandeln, wird damm auch "die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit" von diesen Gerichten "faktisch unterlaufen"?
In der Tat war davon schon früher die Rede, und die Aktualität des Themas dürfte uns - leider - erhalten bleiben.
AntwortenLöschenZur Frage: Selbtverständlich sind zwei voneinander unabhängige Gerichte nicht verpflichtet, ihre Termine zu koordinieren.