Skandalös ist ein Wort, das ich noch kaum je für ein Gerichtsurteil verwendet habe. Urteile können mehr oder weniger plausibel begründet sein, den gesunden Menschenverstand beleidigen, gegen Gesetze der Logik verstossen oder schlicht absurd sein. Ein skandalöses Urteil muss all das in einem sein und darüber hinaus in grobem Masse menschenverachtend.
All diese hohen Anforderungen erfüllt ein Schuldspruch der Waadtländer Justiz im Falle eines mehrfachen Vergewaltigers. Er sollte mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren davon kommen, unter anderem weil es sich bei seinen fünf Opfern «lediglich» um Prostituierte handelte. Warum ein Täter milder angefasst werden soll, wenn er einer Frau Gewalt antut, die Sex gegen Geld anbietet, ist nicht vorstellbar. Aufgrund solcher Logik könnte Strafrabatt auch beanspruchen, wer ein Mietauto stiehlt oder einen professionellen Stuntman über den Haufen fährt.
Zum Schluss die gute Nachricht: Das Bundesgericht hat das skandalöse Verdikt auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin aufgehoben und die Sache zur Strafverschärfung an die kantonale Justiz zurückgewiesen.
fel.
das mit dem mietauto muss ich mir merken.
AntwortenLöschen